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HASSFURT: Geldstrafe: Die Noch-Ehefrau als Hobby-Hure diffamiert

HASSFURT

Geldstrafe: Die Noch-Ehefrau als Hobby-Hure diffamiert

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    Am 5. Oktober 2017 ist eine heute 59 Jahre alte Verkäuferin zusammen mit ihrer Tochter nach sechs Jahren Ehe aus dem gemeinsamen Haus im Maintal ausgezogen, in dem die Eheleute gelebt hatten. Doch damit war das seit Jahren anhaltende Ehedrama nicht beendet.

    Ihr 58-jähriger Noch-Gatte belästigte und beleidigte seine Gattin per Telefon unter anderem als „Hobby-Hure“ und „Dreckschlampe“. Auch die Verwandtschaft und den neuen Lebensgefährten seiner Noch-Frau beleidigte und bedrohte er auf übelste Weise.

    Am Mittwoch bekam er am Amtsgericht seine Quittung in Form einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu 35 Euro, also 6300 Euro, wegen Beleidigung, Nachstellung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Um seine Frau auch in der Öffentlichkeit zu diffamieren, fertigte der Angeklagte – nach Überzeugung des Gerichts – einen Zettel an mit den Worten „Hobby-Hure erwartet dich“ mit der Handy-Nummer seiner Frau.

    „Eifersuchtsgetrieben und blöd“

    Den Zettel laminierte er und klebte ihn mit Silikon an die Schaufensterscheibe eines Geschäfts in der Haßfurter Innenstadt, wo seine Frau arbeitete. Auf dem Firmengelände des neuen Lebensgefährten seiner Frau riss er die Nummernschilder und die Scheibenwischer des gemeinsamen Autos ab. Auf der Anklagebank ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Stefan Kohler verlauten, dass es für ihn ein „brutaler Schock“ gewesen sei, als er von seiner Frau verlassen wurde. Die telefonischen Beleidigungen, die mit einem Strafbefehl über 4200 Euro geahndet wurden, räumte der Angeklagte über seinen Anwalt größtenteils ein. „Das war eifersuchtsgetrieben und blöd“, sagte er.

    „Er lügt und betrügt“

    Das Noch-Ehepaar würde sich gegenseitig mit Anzeigen und Zivilklagen überziehen. Der Vorwurf der Beleidigungen gegen die Verwandtschaft seiner Frau und deren neuen Lebensgefährten sei jedoch falsch. Laut wurde es im Gerichtssaal, als die Noch-Ehefrau in den Zeugenstand trat. Sie ließ kein gutes Haar an ihrem Gatten. „Er lügt und betrügt“, gab sie zu Protokoll. An das Jugendamt habe er einen Brief geschrieben, in dem er behauptete, die Tochter müsse bei den „Diensten“ der Mutter zusehen. In ihrem Pkw habe er einen Peilsender versteckt, um sie zu verfolgen. „Als ich beim Einkaufen im Laden an der Kasse stand, stand er plötzlich neben mir und hat mich lautstark beleidigt“, sagte sie.

    Opfer braucht Antidepressiva

    Ihre Tochter habe er im Nachthemd auf die Straße geschickt, weil sie im Haus rauchte. Auch Strom und Internet habe er ihr abgestellt. Sie befinde sich in psychiatrischer Behandlung, nehme Antidepressiva und habe Schlafstörungen. Zudem habe sie Angst, alleine im Haus zu sein. Ihr jetziger Lebensgefährte, dessen Ex-Ehefrau nun übrigens mit dem Angeklagten liiert ist, beklagte die „Terroraktionen“ des Angeklagten. Dessen neue Lebensgefährtin wiederum gab dem Angeklagten vor Gericht ein vermeintliches Alibi: den Zettel mit der Aufschrift „Hobby-Hure“ könne er nicht angebracht haben, da er zu diesem Zeitpunkt bei ihr im Raum Nürnberg gewesen sei.

    Diese Aussage nahm ihr die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver, nicht ab. „Soll sie sich vielleicht selbst den Zettel ans Geschäft geklebt haben und sich als Nutte ausgeben?“, fragte sie ungläubig. Sie glaube der Aussage der Noch-Ehefrau des Angeklagten. „An Ihrer Stelle würde ich mich in Grund und Boden schämen“, schrieb sie ihm ins Stammbuch und fügte hinzu, auch eine Haftstrafe ohne Bewährung in Betracht gezogen zu haben. Dazu kann es noch kommen. Denn den Hartz-IV-Empfänger erwartet bereits ein weiteres Strafverfahren.

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