Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Haßberge: Haßfurt: Hat Ex-Polizist Unfallautos als unfallfrei verkauft?

Landkreis Haßberge

Haßfurt: Hat Ex-Polizist Unfallautos als unfallfrei verkauft?

    • |
    • |
    Hat ein ehemaliger Polizist Unfallautos repariert und als unfallfrei weiterverkauft? Dieser Frage ging das Amtsgericht Haßfurt nach. 
    Hat ein ehemaliger Polizist Unfallautos repariert und als unfallfrei weiterverkauft? Dieser Frage ging das Amtsgericht Haßfurt nach.  Foto: René Ruprecht

    Hat ein pensionierter Polizeibeamter aus dem Landkreis Unfallautos aus den USA und Kanada importiert, um sie in Deutschland reparieren zu lassen und teuer als unfallfreie Fahrzeuge weiterzuverkaufen? Diese Frage versuchte das Amtsgericht am Mittwoch zu beantworten.

    Für den ehemaligen Polizisten ging es dabei um viel, da im Falle einer Verurteilung wegen Betrugs sein Beamtenstatus und damit seine Pension wohl in Gefahr geraten wäre. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat der 49-Jährige sechs Unfallfahrzeuge deutscher Hersteller importiert, repariert und teuer weiterverkauft. Darunter war ein Porsche Carrera, den er in den USA für rund 20 300 Euro erwarb und in Deutschland für 49 000 Euro veräußerte. Einen Porsche Cayenne soll er für knapp 15 000 Euro gekauft und für 38 000 Euro verkauft haben, einen VW Touareg für 19 300 Euro eingekauft und für 37 900 Euro weiterverkauft haben.

    Unfallfreiheit nur in Deutschland

    Auf der Anklagebank wies der Angeklagte über seine Verteidiger Karsten Schieseck die Vorwürfe zurück. Der 49-Jährige habe in den Kaufverträgen angegeben, dass sich die Unfallfreiheit auf die Zeit des Eigenbesitzes beziehe, sagte der Anwalt. Das soll heißen, dass er selbst mit den Fahrzeugen in Deutschland keinen Unfall gebaut habe.

    Bei den Autos habe es sich um sogenannte "salvage Autos" gehandelt. Gibt man den Begriff in eine Suchmaschine im Internet ein, erscheinen sofort Warnhinweise: "Betrug mit US-Gebrauchtwagen...Mit anderen Worten: das Auto ist reif für den Schrottplatz", ist dort zu lesen.

    Anwalt: Es muss ja kein Unfall gewesen sein

    Doch der Anwalt wiegelte vor Gericht ab: Derartige Autos seien  nicht von vornherein in einen Unfall verwickelt gewesen, sagte er. Sie können durch Naturkatastrophen wie Überschwemmung oder Hagel beschädigt worden sein,  seien bei einer Entführung benutzt oder gestohlen worden. Solche Autos könnten in den USA und Kanada nicht mehr verkauft werden.

    Der Vorwurf, der Angeklagte würde Unfallautos verkaufen, sei von einem seiner Kunden in die Welt gesetzt worden. Der habe seinen Mandanten wie ein Stalker 15 Briefe geschrieben und am Telefon belästigt. Aus Kulanz habe der Angeklagte dessen Auto zurückgenommen und mehr als den Kaufpreis zurückbezahlt. "Aber ein Auto, wie in einem Fall geschehen, für 7000 Euro einzukaufen, um es dann für 20 000 Euro zu verkaufen – soll das normal sein?", warf der Staatsanwalt ein.

    Der Einkaufspreis ist nicht der Selbstkostenpreis 

    Der Angeklagte erwiderte, dass zum Einkaufspreis noch einige Kosten hinzukommen, wie 3000 Euro für die Verschiffung, zehn Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrsteuer. Außerdem werde das Auto in Deutschland dann repariert und für deutsche Ansprüche umgerüstet, wie beispielsweise der Kilometerzähler, der von Meilen- auf Kilometerangaben umgerüstet wird.

    Manchmal sei so ein Auto auch eine "Wundertüte", sagte der Anwalt, da man nicht wisse, welche Schäden zum Vorschein kämen. Da es das Gericht als schwierig erachtete, eventuell verdeckte Schäden an den Autos nachzuweisen, schlug die Vorsitzende Richterin Kerstin Leitsch eine Einstellung des Verfahrens vor.

    Da sich der Ärger für den Angeklagten schon über mehrere Jahre hinzieht, stimmte er zu, um das Verfahren zu beenden. Als Auflage muss der Angeklagte 3000 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz bezahlen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden