Acht Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch hat ein 46-Jähriger aus dem Haßbergkreis bereits in seinem Sündenregister stehen. Nummer neun kam am Mittwoch am Amtsgericht Haßfurt hinzu: Mit 1,8 Promille Alkohol und 2,6 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut war der Angeklagte im Juni dieses Jahres mit seinem Mofa-Roller auf einem Radweg gefahren. Dabei hatte er einen Pkw, der am Rande des Radwegs geparkt war, übersehen. Es kam zur Kollision, bei der ein Schaden in Höhe von 1200 Euro am Pkw entstand sowie Totalschaden am Mofa-Roller.
1350 Euro, Führerschein weg und Fahrverbot
Der Vorsitzende Richter Christopher Lehmann verurteilte den Havaristen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro, also 1350 Euro. Seinen Führerschein ist der Mann für mindestens ein Jahr los. Zudem verhängte Lehmann ein dreimonatiges Fahrverbot für alle motorisierten Fahrzeuge – auch Mofa-Roller.

Auf der Anklagebank räumte der 46-Jährige die Tat ein. Er habe damals Stress gehabt mit seinen Nachbarn im Haus. Diese sollten sich im Laufe des Prozesses als seine eigenen Verwandten entpuppen, nämlich seine Mutter und seine Nichte.
Aus Frust habe er damals mit einem Kumpel Alkohol getrunken, vier bis fünf Bier plus Rum-Cola, und einen Joint geraucht. Auf der Fahrt auf dem Radweg sei ihm dann eine Fliege ins Gesicht geflogen. Er sei abgelenkt gewesen und habe den Pkw übersehen, gab er zu Protokoll.
Alkohol nur gelegentlich, "Gras" täglich
Der Angeklagte ist nach eigener Aussage seit dem Jahr 2018 arbeitslos. Alkohol trinke er nur gelegentlich. "Gras" rauche er jedoch täglich – "wegen der momentanen Situation daham", ließ er das Gericht wissen. Ein Unbekannter ist er dort nicht: Seine "kriminelle Karriere" begann im Jahr 1998 im Alter von 20 Jahren mit Bedrohung und Sachbeschädigung. Es folgten weitere Delikte wie vorsätzlicher Vollrausch, unerlaubter Waffenbesitz oder versuchte gefährliche Körperverletzung. Gefängniszellen kennt der Mann daher bereits von innen.

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro, auch weil der Angeklagte ohne Mofa-Prüfbescheinigung gefahren sei, was dieser aber abstritt. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Die nächste Verhandlung wartet bereits auf den Angeklagten. Diesmal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei einer Verurteilung könnte er ein unrühmliches Jubiläum feiern: Es wäre Strafe Nummer zehn.