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Kreis Haßberge: Kein Corona-Test an den Schulen im Kreis Haßberge: "Jeder Einzelne ist zu viel"

Kreis Haßberge

Kein Corona-Test an den Schulen im Kreis Haßberge: "Jeder Einzelne ist zu viel"

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    Unter anderem zum Thema Corona in den Schulen wurde der Kreistag in seiner Sitzung am Montag in der Ganztagsbetreuung Silberfisch in Haßfurt unterrichtet.
    Unter anderem zum Thema Corona in den Schulen wurde der Kreistag in seiner Sitzung am Montag in der Ganztagsbetreuung Silberfisch in Haßfurt unterrichtet. Foto: Christian Licha

    Über den Schulbetrieb in Bezug auf Corona informierten Oberstudiendirektor Martin Pöhner, Schulleiter des Friedrich-Rückert-Gymnasiums Ebern, und Schulrätin Susanne Vodde den Kreistag in seiner Sitzung am Montag. 

    Nach der gemeinsamen Ausschreibung für alle Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis seien  die Luftreinigungsanlagen für die 5. und 6. Klassen bestellt worden, berichtete Pöhner und wünschte sich auch Geräte für die anderen Jahrgangsstufen.

    Insgesamt sei die Pandemie eine große Herausforderung, die aber gut gemeistert werde. An die Maskenpflicht hätten sich alle inzwischen gewöhnt. Unter den 600 Schülerinnen und Schülern am Eberner Gymnasium gebe es nur zwei Testverweigerer. Alle anderen Schüler werden drei Mal in der Woche getestet, was freilich viel Unterrichtszeit koste, so der Schulleiter.

    Impfqoute unter den älteren Eberner Schülern ist sehr hoch 

    Erfreulich bezeichnete Pöhner die Quote von 80 Prozent der Schüler, die in die Q11 und die Q12 gehen und sich impfen haben lassen. Bei den unteren Jahrgangsstufen liege an seiner Schule die Impfquote bei 39 Prozent, erklärte er. Insgesamt sei zu beobachten, dass Schüler, die alleine über die Impfung entscheiden dürfen, eher dazu bereit sind, dies auch wirklich zu tun. 

    "Jeder einzelne ist zuviel", sagte Schulrätin Susanne Vodde in Bezug auf die 18 Schüler der Grund- und Mittelschulen im Landkreis, deren Eltern entschieden haben, ihre Kinder nicht regelmäßig testen zu lassen. Schon viel zu lange seien diese Kinder und Jugendlichen schon nicht mehr im Präsenzunterricht gewesen und versäumen dementsprechend viel Unterrichtsstoff.

    Ausnahmen von der Testpflicht nur mit ärztlichem Attest  

    Deshalb zeigte sich Vodde froh, dass die Obliegenheit zum Testen nun in eine Testpflicht an den Schulen umgewandelt wurde. So seien keine Beurlaubungen mehr möglich, eine Nichtteilnahme am Unterricht komme einer Verletzung der Schulpflicht gleich. Nur mit einem ärztlichen Attest, dass relevante Grunderkrankungen bei Schülern oder Risikiopatienten in der Familie bestätige, sei ein Fernbleiben vom Unterricht noch möglich.

    Kreiskämmerer Marcus Fröhlich unterrichtete über außerplanmäßige Aufwendungen, unter anderem für den Wasserschaden am Gymnasium in Ebern während des Starkregenereignisses im Juni. Entgegen erster Expertenmeinungen war eine reine Bautrocknung nicht ausreichend, so dass für die Beseitigung des Schadens insgesamt 350 000 Euro aufgewendet werden müssen. Die Versicherung habe jedoch schon zugesagt, den Schaden zu übernehmen und habe auch schon eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 000 Euro geleistet, so Fröhlich.

    Ausbau der Kreisstraße in Dippach verzögert sich

    Über eine erneute Änderung bei dem Ausbauplan der Kreisstraßen berichtete Alfons Schanz, der Leiter der Tiefbauabteilung des Landkreises. Demnach verzögere sich der Ausbau der Kreisstraße HAS 24 im Ortsbereich von Dippach wegen Grunderwerbsproblemen erneut, so dass die Maßnahme schlussendlich im Jahre 2022 ausgeführt werden soll.

    Der Ausbau der Kreisstraße HAS 6 in Hellingen war zuletzt für das Jahr 2021 vorgesehen. Die Stadt Königsberg beabsichtigt nun, die Maßnahmen im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme durchführen zu lassen. Die Planungsgespräche sind bereits geplant, mit der Durchführung sei frühestens im Jahr 2023 zu rechnen.

    In der Ortsdurchfahrt Greßhausen gibt es viel zu tin

    Für 2022 ist der Ausbau der Kreisstraße HAS 2 in der Ortsdurchfahrt Greßhausen vorgesehen. Auf dem östlichen Ast plant die Gemeinde Gädheim, einen großen Schmutzwasser-Sammler zu erneuern. Im Zuge dessen werden Wasserleitungs-sowie Breitbandausbau ebenfalls vorgesehen. Aufgrund einer Vielzahl von Hausanschlüssen ist absehbar, dass der Straßenkörper stark geschädigt wird. Deshalb ist man mit der Gemeinde Gädheim übereingekommen, dass in diesem Bereich die Rinnen und Borde durchgängig erneuert werden; das Frostschutzmaterial außerhalb der Leitungsgräben bleibt erhalten, die Asphaltschichten werden durchgängig erneuert. Die Gemeinde Gädheim trägt die Kosten für den Bereich der Leitungsgräben, der Landkreis zahlt die Aufwendungen für die Restflächen. 

    In der Ortsdurchfahrt Friesenhausen (Kreisstraße HAS 36) erwägt die Gemeinde Aidhausen,die Seitenflächen im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme aufzuwerten. Im Zuge dessen ist geplant, im Bereich der Ortseingänge die Fahrbahnränder etwas einzuziehen. Im Bereich der Einmündungen von Blüten- und Johann-Schäfer-Straße ist die Anordnung einer Querungshilfe vorgesehen. Aufgrund der Neuanlage dieses Knotenpunktes ist die Kreisstraße in diesem Bereich auf einer Länge von 73 Meter voll auszubauen.

    In Friesenhausen kommt die Teilnehmergemeinschaft ins Spiel 

    Die Kosten hierfür werden auf 300 000 Euro geschätzt. Somit wäre die Bagatellgrenze für eine geförderte Maßnahme deutlich überschritten. Die Tiefbauverwaltung schlägt deshalb vor, diesen Knotenpunkt im Rahmen einer geförderten Maßnahme als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Landkreis und TG Friesenhausen durchzuführen. Die Kostenteilung liegt etwa bei 50 Prozent.

    Darüber hinaus sind die Entwässerungsrinnen entlang der Marktstraße (Kreisstraße) auf einer Länge von 77 Meter in die Jahre gekommen, so dass in diesem Bereich die Rinnenbord-Konstruktion erneuert werden muss. Diese Leistung gilt ebenfalls als investive Leistung, kann aber nicht gefördert werden, da kein vorschriftsgemäßer Ausbau vorgesehen ist. Weitere Bereiche, bei denen die Fahrbahnränder eingezogen werden, sind auf Kosten der TG Friesenhausen durchzuführen. Nach Abschluss dieser Maßnahme ist vorgesehen, auch außerhalb der geförderten Maßnahme (Vollausbau) eine neue Fahrbahndecke aufzuziehen.

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