Als Gründe werden angeführt, dass nach neuester richterlicher Entscheidung die Standsicherheit von Bäumen, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind, zweimal jährlich zu kontrollieren ist, das Landratsamt sich aber personell und finanziell dazu nicht mehr in der Lage sieht. Außerdem sind das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde wie auch der Eigentümer der Denkmäler schadensersatzpflichtig und das Landratsamt kann diese Verpflichtung nicht mehr übernehmen.
Haßbergkreis