Das Verwaltungsgericht Würzburg hat einen Antrag der Gemeinde Theres abgelehnt, der dafür sorgen sollte, dass bis auf Weiteres keine Geflüchteten im ehemaligen Gasthof Schafhof in Obertheres wohnen dürfen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Seit März wird der ehemalige Gasthof als Gemeinschaftsunterkunft genutzt. Dabei hatte es bereits im Vorfeld massiven Widerstand gegen die Einrichtung gegeben: Über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg steht der Gemeinderat dem Projekt ablehnend gegenüber. Verhindern konnten es die Ratsmitglieder dennoch nicht: Die Rechtslage erlaubt es dem Eigentümer, sein Gebäude zu diesem Zweck der Regierung von Unterfranken zur Verfügung zu stellen – auch gegen den Willen der Standortkommune.
Gemeinde klagt gegen die Baugenehmigung
Aber die Gemeinderätinnen und -räte wollten nichts unversucht lassen, um die Einrichtung doch noch zu verhindern. So klagte die Gemeinde gegen die vom Landratsamt Haßberge erlassene Baugenehmigung der Flüchtlingsunterkunft. Zudem beantragte sie die aufschiebende Wirkung ihrer Klage, also die Forderung, dass vor einem Urteil keine Tatsachen geschaffen werden dürfen. Doch diese Tatsachen wurden bereits durch den Einzug der ersten Flüchtlinge im März geschaffen.
Nun hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung abgelehnt und damit bestätigt, dass dieser Einzug rechtmäßig war. Und, dass die Menschen in der Unterkunft bleiben dürfen – mindestens bis zum Urteil über die Baugenehmigung. Zudem kann die Entscheidung als Vorbote für dieses Urteil gesehen werden: Zur Begründung heißt es, das Verwaltungsgericht sehe keine Grundlage für die Klage der Gemeinde. Das öffentliche Interesse auf eine Unterbringung der Geflüchteten überwiege gegenüber dem Interesse der Kommune, Eingriffe in ihre Planungshoheit zu verhindern.
Vorbote auf das Urteil zur Baugenehmigung
Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Würzburg liest sich somit wie eine Absage auf Raten: Auch wenn die Klage gegen die Baugenehmigung noch läuft, zeichnet sich ab, dass die Gemeinde auch damit verlieren dürfte.

"Es ist im Prinzip entschieden, wir haben keine Aussicht auf Erfolg", sagt der Thereser Bürgermeister Matthias Schneider (CSU) auf Anfrage dieser Redaktion. Das Ergebnis nehme er hin: "Wir wollten ja eine Entscheidung haben." Die müsse man in einer Demokratie nun auch akzeptieren. "Zufrieden bin ich nicht, aber damit müssen wir jetzt umgehen. Und das werden wir auch."
Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Schneider sagt, seine Tendenz sei, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Allerdings müsse auch darüber letztlich der Gemeinderat entscheiden.