Knapp zwei Jahre ist ein Lkw-Fahrer ohne gültigen Führerschein auf den Straßen unterwegs gewesen. Nachdem er im August des vergangenen Jahres eine Panne hatte, kontrollierte ihn die Polizei. Als die Beamten die Papiere des 48-Jährigen aus dem mittelfränkischen Weißenburg überprüfen, stellen sie fest, dass etwas nicht stimmt: Das Gültigkeitsdatum für den Führerschein der Klasse CE war abgelaufen.
Dafür musste sich der Mann Mitte Februar vor Gericht rechtfertigen. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3500 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot. Das Urteil ist rechtskräftig, wie der Direktor des Amtsgerichts, Christoph Gillot, am Montag mitteilte.
Manche Führerscheine müssen verlängert werden
Sechs Vorstrafen und zwölf Einträge in der Verkehrsdatei hatte der Verurteile zuvor schon angesammelt. Bei den bisherigen Vergehen handelt es sich neben Verkehrsdelikten um eine Körperverletzung sowie die fehlende Zahlung von Unterhalt für ein Kind. Drei Monate saß er im Gefängnis.

Für die Verlängerung des Führerscheins der Klassen C 1 (Fahrzeug über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse) und C (Fahrzeug über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse) sowie der Anhängerklassen C1E und CE muss ein Antrag gestellt werden. Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden längstens für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Das hat der in Haßfurt Verurteile jedoch versäumt.
Wer einen Lkw fährt und den Führerschein nicht verlängert hat, erfüllt den Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kann dem ADAC zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.