Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

Haßfurt: Lkw-Führerschein war abgelaufen: Berufskraftfahrer muss dafür eine hohe Geldstrafe zahlen

Haßfurt

Lkw-Führerschein war abgelaufen: Berufskraftfahrer muss dafür eine hohe Geldstrafe zahlen

    • |
    • |
    Für Laien nicht leicht zu durchschauen, welche Führerscheinklassen es gibt. Und: Lkw-Fahrer müssen wissen, dass sie ihren CE-Schein nach fünf Jahren verlängern müssen.
    Für Laien nicht leicht zu durchschauen, welche Führerscheinklassen es gibt. Und: Lkw-Fahrer müssen wissen, dass sie ihren CE-Schein nach fünf Jahren verlängern müssen. Foto: Martin Sage

    Als der Berufskraftfahrer am 17. August vergangenen Jahres auf der Autobahn A 70 eine Panne hat und deshalb rechts auf dem Seitenstreifen seinen LKW abstellt, ruft er einen Abschleppdienst. Doch vor diesem hält ein Streifenwagen der Polizei. Als die Beamten die Papiere des 48-jährigen Fahrers überprüfen, stellen sie schnell fest, dass etwas nicht stimmt: Das Gültigkeitsdatum für den Führerschein der Klasse CE war nämlich bereits seit fast zwei Jahren abgelaufen.

    Damit war klar: Der Mann aus Weißenburg an der Donau hat sich wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar gemacht. Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu einer noch nicht rechtskräftigen Geldstrafe von 3500 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot.

    Klasse CE ist die "Königsklasse" unter den Lkw-Führerscheinen

    Erklärend muss man dazu sagen, dass es in Deutschland seit dem Jahr 2013 insgesamt 16 Führerscheinklassen gibt, wovon vier zum Führen von Lastkraftwagen berechtigen. Der Führerschein der Klasse CE ist dabei die sogenannte Königsklasse, denn er hat praktisch keine Begrenzung, was die zulässige Gesamtmasse angeht. Wer also große und schwere Laster und Lastzüge führen will, braucht die Führerscheinklasse CE.

    Und es gibt noch eine Besonderheit: Die Gültigkeit dieses Führerscheins ist auf fünf Jahre begrenzt, dann muss eine Verlängerung offiziell bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Warum der Angeklagte diese Verlängerung so lange versäumt hatte, fragte Strafrichter Christopher Lehmann nach. "In dieser Hinsicht bin ich halt sehr schludrig", meinte der Angesprochene.

    Berufskraftfahrer hat sechs Vorstrafen und zwölf Einträge in die Verkehrsdatei

    Dass der Mann in straf- und verkehrsrechtlicher Hinsicht nicht nur nachlässig und leichtsinnig ist, konnte man unschwer erkennen, als dessen Einträge im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister verlesen wurden. Immerhin sechs Vorstrafen und zwölf Einträge in der Verkehrsdatei hat der Beschuldigte auf seinem Konto.

    Bei den bisherigen Verurteilungen handelt es sich neben Verkehrsdelikten um eine Körperverletzung sowie die fehlende Zahlung von Unterhaltsgeld für ein Kind. Sogar drei Monate saß er deswegen schon im Knast. Bei den Verkehrssachen ging es überwiegend um Geschwindigkeitsüberschreitungen.

    Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt, gab der Beschuldigte glaubhaft an, dass er eine feste Arbeitsstelle in Gunzenhausen innehabe. Zwar drücken ihn rund 20.000 Euro Schulden, aber diese trage er regelmäßig in kleinen Raten ab. Auch das Unterhaltsgeld, zu dem er verpflichtet sei, zahle er zuverlässig. Trotzdem beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor allem aufgrund der "Latte von einschlägigen Vorstrafen" eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.

    Urteil gegen Lkw-Fahrer ist noch nicht rechtskräftig

    Sein letztes Wort nutzte der Kraftfahrer für eine düstere Prognose. "Wenn ich ins Gefängnis muss, werde ich in der Gosse landen", meinte er in resigniertem Ton. Dazu allerdings wird es diesmal nicht kommen, denn der Vorsitzende hielt den Antrag der Staatsanwältin für überzogen. Wie er in seiner Urteilsbegründung ausführte, habe der Mann immerhin seine letzte Bewährungsstrafe erfolgreich hinter sich gebracht und lebe im Großen und Ganzen in geordneten Verhältnissen.

    Aber gerade als Berufskraftfahrer habe er besondere Pflichten und dürfe sich solche Schnitzer auf keinen Fall noch einmal leisten, schrieb er ihm ins Stammbuch. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden