Mit rund zwei Promille Alkohol in der Blutbahn hat ein 22-jähriger Gast einer Plattenparty in Westheim im September vergangenen Jahres einem 25-Jährigen einen gläsernen Maßkrug weit nach Mitternacht zweimal ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und zwei Platzwunden am Kopf, schwebte aber nicht in Lebensgefahr. Der Täter erlitt seinerseits einen Nasenbeinbruch, als sich der Geschädigte mit der Faust zur Wehr setzte.
Am Mittwoch ist der nicht vorbestrafte 22-Jährige aus dem Haßbergkreis am Landgericht Bamberg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Totschlag, der dem Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Er hatte zwar den Maßkrug noch in Richtung des bewusstlos auf dem Boden liegenden Geschädigten geworfen, jedoch wohl nicht, um ihn zu töten.
Wochenlang starke Kopfschmerzen
Am Dienstag hatte der Geschädigte im Zeugenstand angegeben, dass er sich an den Vorfall kaum noch erinnern könne. Er hatte zur Tatzeit gegen 2 Uhr morgens rund 1,4 Promille Alkohol intus, wie ein Atemalkoholtest ergeben hatte. Seine Wunden seien genäht worden. Er habe extreme Schmerzen gehabt und sei zwei Tage im Krankenhaus gewesen. Zwei bis drei Wochen sei er krankgeschrieben worden. Einige Wochen habe er nur halbtags arbeiten können aufgrund der starken Kopfschmerzen.

Aktuell habe er keine Beschwerden mehr. Er verspüre nur noch einen Druckschmerz beim Berühren der Narbe. Laut der Aussage anderer Partygäste seien er und der Angeklagte auf der engen Treppe aneinander hängen geblieben. Es sei zum Streit gekommen, der sich hochgeschaukelt habe.
Zweifel an einer Tötungsabsicht
Die Befragung weiterer Zeugen ergab, dass der Angeklagte zuerst zuschlug und der Geschädigte sich mit den Fäusten wehrte. Der Angeklagte warf nach Aussage der Zeugen den Maßkrug in Richtung des Opfers. Das Gericht hatte jedoch erhebliche Zweifel an einer Tötungsabsicht durch den Angeklagten, weshalb es den Vorwurf des versuchten Totschlags fallen ließ.
Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal. Der Geschädigte nahm die Entschuldigung an. Noch im Gerichtssaal einigten sich die Parteien auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro. Davon ausgenommen sind Ansprüche von Dritten, wie der Krankenkasse des Geschädigten.