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KLEINMÜNSTER: Müll ist künftig Landkreissache

KLEINMÜNSTER

Müll ist künftig Landkreissache

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    Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Landkreistourismus, zu denen nun auch die Gemeinde Riedbach gehört, möchten Werbemaßnahmen gemeinsam koordinieren und versprechen sich von dieser Verbrüderung ein besseres Fremdenverkehrskonzept. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen Jahresetat von 55 000 Euro, der 30 000 Euro für Werbemaßnahmen und 25 000 Euro für Personalkosten umfasst. Die Gemeinde Riedbach muss sich mit 0,32 Euro pro Einwohner daran beteiligen. Insgesamt bedeute dies ein Betrag von 550 Euro im Jahr, führte von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hofheim, Andreas Dellert, in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag aus. Das Gremium stimmte einem Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Tourismus für die Haßberge und den Steigerwald zu.

    Wegen der neuen Rahmenbedingungen bei der Abfallwirtschaft (Rest-, Bio- und Sperrmüll, Erdaushub und Bauschutt) hatte sich der Rat zudem mit einer Änderung der bestehenden Abfallwirtschaftssatzung zu beschäftigen. Zum Hintergrund: Der Landkreis übernimmt ab 1. Juli die Abfallentsorgung von der Gemeinde Riedbach. Neu sei, dass dann auch im Kleinsteinacher Wertstoffhof ein Container für Grün- und Gehölzschnitt stehen, sagte Bürgermeisterin Birgit Bayer aus. Die Annahme des Schnittgutes würde in haushaltsüblichen Kleinmengen bis zu 0,25 Kubikmeter kostenlos erfolgen. Für größere Mengen sei eine Gebühr von sechs Euro pro Kubikmeter zu bezahlen.

    Noch bis zum 15. Juli kann auf der gemeindeeigenen Deponie Bauschutt abgegeben werden. Die Gebühr von 3,50 Euro pro Kubikmeter bleibe unverändert, so Bayer. Wie es dann mit der Entsorgung von Bauschutt weitergeht, ist unklar. „Wir suchen noch nach einer Lösung“, so Bürgermeisterin Bayer.

    Der Gemeinderat hatte auch über die Verlängerung des Konzessionsvertrages mit dem Energieversorgungsunternehmen E.ON zu beraten. Das Unternehmen beteiligte sich an einer öffentlichen Ausschreibung, die im Bundesanzeiger abgedruckt war, und legte zwei Angebote vor. Die erste Vertragsvariante umfasst eine Laufzeit von zehn Jahren. Als Alternative bietet der Stromversorger eine Laufzeit von 20 Jahren an. Sollten in dieser Zeit Veränderungen eintreten, wie beispielsweise ein Neubaugebiet, so müssen die Folgekosten für Tiefbauarbeiten, die bei einer Erdverkabelung entstehen, von der Gemeinde übernommen werden. Bei anstehenden Änderungen im Stromnetz ist zudem eine Aufteilung der Kosten von 40 zu 60 Prozent vertraglich festgeschrieben.

    Bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren ist es für E.ON auch rentabel, die komplette Erdverkabelung für den Ortsteil Kreuzthal zu übernehmen. Das überzeugte und die Räte stimmten für die längere Laufzeit.

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