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HASSFURT: Nachbarschaftsstreit: Amtsgericht spricht Kontaktverbot aus

HASSFURT

Nachbarschaftsstreit: Amtsgericht spricht Kontaktverbot aus

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    Ein langjähriger Nachbarschaftsstreit ist am Mittwoch am Amtsgericht in die zweite Runde gegangen. Nach einem Verfahren vor dem Zivilgericht trafen sich die Streithähne aus Haßfurt nun vor dem Strafgericht. Dort musste sich ein 61-jähriger Arbeiter wegen Beleidigung in zwei Fällen verantworten.

    Angezeigt hatten ihn seine Nachbarn. Denen soll er laut Anklage an einem Juliabend 2016 über den Gartenzaun hinweg gedroht haben, ihnen „bald den Garaus zu machen“. Dabei soll er in seinem Garten symbolhaft zwei Friedhofskerzen angezündet haben. Im November 2016 soll er zu seiner Nachbarin „du kleine F..., dich krieg ich noch“ gesagt haben.

    Auf der Anklagebank distanzierte sich der Angeklagte von den Vorwürfen. Dergleichen habe er nie gesagt, gab er zu Protokoll. Die Kerzen habe er angezündet, weil seine Tochter einen schweren Verkehrsunfall überlebt habe. Seit fünf Jahren sei das nachbarschaftliche Verhältnis angespannt. Wiederholt hätten ihn seine Nachbarn angezeigt, ihn bis ins Schlafzimmer hinein fotografiert und ihm nachts die Polizei geschickt. Sich grüßen oder miteinander reden würde man schon lange nicht mehr.

    Die 46-jährige Nachbarin sagte im Zeugenstand, dass im Zivilverfahren ein Antrag auf Gewaltschutz, mit dem sie sich vor ihrem Nachbarn schützen wollte, abgelehnt worden sei. Das Gerichtsurteil habe der Angeklagte daraufhin in seinem Garten auf einem Tisch aufgebaut und Kerzen angezündet.

    „Ich mach euch scho mal die Lichtli o“ und „ich mach euch fertig“ höre sie täglich von ihm. Die Hecke sei zerschnitten und ihre Autos seien zerkratzt worden. Sie habe einen „Kalender mit Schikanen“. Als er ein Gartenhaus baute, sei er „Amok gelaufen“ und habe seine Frau „zusammengeschrien“. Immer wenn er keine Schicht habe, seien Sachen passiert.

    Aus Angst vor einem Anschlag hätten sie nach Nägeln unter ihrem Auto gesucht und Videokameras installiert, berichtete die Nachbarin im Strafprozess. Beim Zivilverfahren hätten sie ihm die Versöhnung angeboten. Die hätte er abgelehnt mit dem Worten: „Im ganzen Leben net.“ Er genieße es „uns fertigzumachen.“

    Auch der 56-jähriger Ehemann der Zeugin sagte vor Gericht aus: Nach dem verlorenen Zivilverfahren habe der Angeklagte Plakate mit der Aufschrift „loser“ und „verprügelte Hunde“ in sein Fenster gehängt. Immer wieder habe er gedroht, den „Garaus“ zu machen. Seine Frau traue sich nicht mehr alleine in den Garten. Er müsse immer mitgehen.

    Sie hätten schon überlegt, das Haus zu verkaufen und wegzuziehen. „Es ist ein Quatsch, der uns nervlich kaputt macht“, schilderte der Ehemann die psychische Lage.

    Keine Kontaktaufnahme mehr

    Strafrechtlich hat der Angeklagte sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen. Für die beiden Beleidigungen erhielt er bereits Strafbefehle mit 27 und 30 Tagessätzen. Er selbst hatte seine Nachbarin wegen Verleumdung angezeigt, weil sie behauptet hatte, er habe eine Persönlichkeitsstörung und würde Alkoholmissbrauch betreiben.

    Das Gericht stellte im jetzigen Prozess das Verfahren ein. Als Auflage müssen beide Nachbarn ein halbes Jahr lang jede gegenseitige Kontaktaufnahme unterlassen. „Sie müssen ja nicht miteinander kuscheln“, belehrte die Richterin alle Beteiligten abschließend.

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