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Rentweinsdorf: Neue Bestattungs- und Friedhofsgebühren in Rentweinsdorf

Rentweinsdorf

Neue Bestattungs- und Friedhofsgebühren in Rentweinsdorf

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    Ein Blick auf das neu angelegte Urnenfeld in Rentweinsdorf. Kürzlich wurden die Gebühren vom Gemeinderat angepasst.
    Ein Blick auf das neu angelegte Urnenfeld in Rentweinsdorf. Kürzlich wurden die Gebühren vom Gemeinderat angepasst. Foto: Günther Geiling

    Zu Beginn der jüngsten Marktgemeinderatssitzung in Rentweinsdorf rief Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) zu einer Gedenkminute für den verstorbenen Mitbürger Hans-Jürgen Dekarski auf, der über vier Wahlperioden hinweg als Marktgemeinderat zum Wohle der Gemeinde gewirkt und dem Dorf viel gegeben habe. Darüber hinaus sei er auch viele Jahre Vorsitzender des CSU-Ortsverbandes und bis 2023 Vorsitzender des Kegelvereins gewesen und habe sich stets als hilfsbereiter Menschen gezeigt.

    Im Anschluss ging es dann um die Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Das Bestattungswesen zählt im Finanzhaushalt zu den kostendeckenden Einrichtungen, deswegen müssen die Gebühren immer wieder angepasst werden. Gestiegenen Aufwendungen für den Unterhalt der Friedhofsanlage und für die Durchführung von Bestattungen machte eine Erhöhung unumgänglich.

    Der Bürgermeister verwies darauf, dass die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren im Jahr 2018 erfolgte und eine Gebührenanpassung schon mehrmals in den letzten Haushaltsberatungen diskutiert worden sei. Bei einer Gebührenkalkulation müsse ein Zeitraum von maximal vier Jahren festgelegt werden, sodass er den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 vorschlug.

    Ein Einzelgrab kostet 46 Euro pro Jahr

    Die der Kalkulation zugrundliegenden Kosten wären nach den tatsächlichen Rechnungsergebnissen des Jahres 2023 ermittelt worden. Daraus habe sich vor allem ein Defizit bei den Leichenhausbenutzungsgebühren und den Gebühren für die Grabplätze ergeben, während die Gebühren für das Öffnen und Schließen der Gräber bisher annähernd kostendeckend waren. Allerdings würden auch hier die Kosten durch einen neuen Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen steigen.

    Verluste der Vergangenheit dürften bei Friedhofsgebühren im Gegensatz zu den Wasser- und Kanalgebühren nicht in die neue Gebührenkalkulation eingestellt werden, sondern nur die künftig zu erwartenden Kosten. Die Kalkulation gehe aber von einer vollen Kostendeckung aus. Außerdem verwies der Bürgermeister darauf, dass auch die örtliche Rechnungsprüfung die geringe Kostendeckung im Prüfbericht beanstandet und auf die geltende Rechtslage verwiesen habe und die Gebühren müssten ebenso der Haushaltslage angepasst werden. Bei einer Bestattung müsse ein Grab auch immer für die Dauer der Ruhefrist erworben werden.

    Die Bestattungsgebühren wurden wie folgt festgelegt: Erdbestattung von Personen 755 Euro, Erdbestattung von Personen in Kindergräbern 495 Euro, Beisetzung von Urnengräbern 392 Euro. Dazu gibt es Zuschläge für Tieferlegung, Zuschlag an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, für Handschachtung oder Erdaushub und Abtransport. Die Grabgebühren betragen pro Jahr: Einzelgrab 46 Euro, Familiengrab 92 Euro, Kindergrab 30 Euro, Urnengrab 39 Euro sowie Urnenplatz "Kreis des Lebens" 64 Euro. Die Gebühr für die Grabsteinplatte "Urnenanlage Ring" beträgt einmalig 196 Euro. Dies wurde einmütig beschlossen.

    Marktsaalverwalter gesucht

    Von Marktgemeinderätin Simone Berger lag darüber hinaus ein Antrag für Handläufe am oberen Treppenaufgang zur Dreieinigkeitskirche vor. "Gerade ältere Menschen besuchen die Gottesdienste und sollten sich auf dem Weg dorthin sicher fühlen", sagte sie. Einer Seniorin sei die Montage von Handläufen links und rechts an den Stufenenden so wichtig, dass sie dafür sogar 1000 Euro spenden würde.

    Von der Verwaltung erfuhr man, dass eigentlich keine rechtliche Verpflichtung bestehe, weil erst ab einer Höhendifferenz von 50 Zentimeter beziehungsweise drei Stufen die Vorschriften griffen. Auch könne man die Kirche über den Planplatz barrierefrei erreichen. Von der Antragstellerin lagen zwei Angebote mit Kosten von zirka 1700 Euro vor. Wenn man die Kosten für den Zwischenhandlauf herausnehme, reduzierten sich die Kosten auf rund 1300 Euro und für die Gemeinde verbleiben dann nur noch 300 Euro. Da die beantragten Handläufe grundsätzlich aber die Verkehrssicherheit erhöhen, stimmte man dem Angebot für die Anbringung der beiden Handläufe zu.

    Schließlich teilte Bürgermeister Steffen Kropp dem Gremium zum Abschluss der Sitzung mit, dass sich bisher niemand für den Dienst als "Marktsaalverwalter" gemeldet habe. Aus diesem Grunde müsse man, wie in der Frauengrundhalle in Ebern, diese Aufgabe der Selbstverwaltung oder den Gemeindearbeitenden übergeben. Oder die Arbeiten müssten an eine Fremdfirma vergeben werden, was sich aber auf die Kosten für die Nutzenden auswirke. Man müsse dieses Problem also noch einmal überdenken.

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