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KLEINSTEINACH: Neue Regeln für Schnittgut-Verbrennen

KLEINSTEINACH

Neue Regeln für Schnittgut-Verbrennen

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    Nach der neu überarbeiteten Fassung der Bayerischen Luftreinhaltungsverordnung dürfen seit 1. Januar dieses Jahres innerhalb von Ortschaften keine holzigen Gartenabfälle mehr verbrannt werden, informierte Bürgermeister Bernd Fischer in der jüngsten Sitzung des Riedbacher Gemeinderates im Gemeindehaus Alte Schule in Kleinsteinach.

    Aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen stand die Aufhebung der gemeindlichen Verordnung in der Fassung vom 10. September 2007 auf der Tagesordnung. Diese regelte bislang das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der fünf bebauten Ortsteile in Riedbach. Laut ihr durften nach der bayerischen Pflanzenabfallverordnung Grund- und Gartenbesitzer Baum- und Heckenschnitt im Frühjahr, von März bis April, und im Herbst, im Oktober, die auf ihrem innerörtlichen Grundstück anfallenden holzartigen Abfälle verbrennen.

    Wie Andreas Dellert von der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim ergänzte, dürfen holzige Abfälle künftig außerhalb der Ortschaften nur noch auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie auch angefallen sind. Also einfach vom Ort in die Flur bringen, um es dort zu verbrennen, das sei nicht zulässig. Dafür gebe es auch keine Ausnahmen.

    Im Gremium sieht man deshalb Probleme auf die Gemeinde zukommen. Der Wertstoffhof in Kleinsteinach hat nur eine begrenzte Aufnahmekapazität für Grünschnitt und holzartige Abfälle, denn der aufgestellte Container ist immer sehr schnell voll, so die persönliche Erfahrung der Mitglieder des Gemeinderats. Hier sei der Kreisabfallbetrieb gefordert, eine Lösung anzustreben.

    Auch hat die Gemeinde keinen eigenen Häckselplatz, auf dem die Gartenbesitzer ihre holzartigen Gartenabfälle abliefern können, wie zum Beispiel in der Nachbargemeinde Aidhausen.

    Hinter vorgehaltener Hand besteht innerhalb des Gemeinderats nach wie vor die Befürchtung, dass jetzt die illegale Entsorgung von Grün- und Gehölzschnitt entlang der Wege im Gemeindewald weiter zunimmt. Das Problem ist trotz aufgestellter Verbotsschilder an diversen „Abladestellen“ in Wald und Flur in den Ortsteilen schon seit längerer Zeit ein besonderes Ärgernis. Nicht nur für den Bürgermeister, der gegenüber den Aufsichtsbehörden seinen Kopf dafür hinhalten muss.

    Abschließend wurde einstimmig die Aufhebung der gemeindlichen Verordnung, die das Verbrennen holzartiger Gartenabfälle in einer geschlossenen Ortschaft der Riedbacher Ortsteile bisher regelte, ersatzlos gestrichen.

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