Die Corona-Lockerungen feierte ein 27-jähriger Arbeiter aus dem Maintal mit Freunden am 21. Mai vergangenen Jahres, dem Feiertag Christi Himmelfahrt, auf dem Schulgelände in Zeil. Man trank Alkohol und rauchte einen Joint, bis gegen 20.25 Uhr abends plötzlich eine Polizeistreife auftauchte.
Einer der beiden Polizeibeamten sah, dass der 27-Jährige eilig ein Tütchen in seiner Hosentasche verschwinden ließ. Bei der anschließenden Personenkontrolle rastete der Kontrollierte aus. Er schubste den 59-jährigen Beamten von sich weg und schrie: "Lasst mich in Ruhe. Ihr habe keine Rechte."
Erste die zweite Streife bändigte den Wüterich
Als er fliehen wollte, konnten ihn die Beamten festhalten. Der 27-Jährige nahm daraufhin den Beamten in den Schwitzkasten und brachte ihn zu Boden. Schließlich gelang es den Beamten mit Unterstützung einer zweiten Streife, dem Wüterich Handschellen anzulegen. In der Hosentasche fanden die Beamten fünf Gramm Marihuana, sowie 1300 Euro Bargeld. Seine Freunde hatten in der Zwischenzeit das Weite gesucht.
Am Donnerstag bekam der 27-Jährige seine Quittung am Amtsgericht, das ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 65 Euro, also 7800 Euro, verurteilte.
Verminderte Schuldfähigkeit?
Vor Gericht gab er seinen Ausraster zu. Als die Polizei auftauchte, habe ihm jemand etwas gegeben und gesagt, er solle es verstecken. Er sei betrunken gewesen, obwohl ein Atemalkoholtest damals nur einen Wert von 0,2 Promille ergab. Dennoch sah Verteidigerin Christine Glück bei ihrem Mandanten eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen, da der Angeklagte nicht nur Alkohol, sondern auch Betäubungsmittel und Tabletten intus gehabt habe. Sie sah daher eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen als angemessen.
Richterin belässt es bei einer Geldstrafe
Der Staatsanwalt hatte zuvor eine fünfmonatige Bewährungsstrafe gefordert plus 2000 Euro Geldauflage, weil der Gesetzgeber seit kurzem für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte Freiheitsstrafen von zwei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Zudem sei der Angeklagte wegen eines Verkehrsdelikts vorbestraft.
Die Vorsitzende Richterin Kerstin Leitsch beließ es jedoch bei einer Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten sei nur dann zu verhängen, wenn die unerlässlich sei. Dies sei in diesem Fall jedoch nicht gegeben, zumal niemand verletzt worden sei und es sich mit Marihuana um eine weiche Droge handelte. Sie wandelte daher eine Freiheitsstrafe von vier Monaten in eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen um. Die 1300 Euro Bargeld erhielt der Angeklagte wieder zurück.