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Ebelsbach: Probebetrieb: Toiletten an Aussegnungshalle in Ebelsbach vorerst offen

Ebelsbach

Probebetrieb: Toiletten an Aussegnungshalle in Ebelsbach vorerst offen

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    Blick auf den Eingang und die Aussegnungshalle, die völlig umgebaut wurde und dabei auch einen neuen Außenputz erhielt.
    Blick auf den Eingang und die Aussegnungshalle, die völlig umgebaut wurde und dabei auch einen neuen Außenputz erhielt. Foto: Günther Geiling

    Die Arbeiten am Friedhof in Ebelsbach sind mit der Fertigstellung des Außenputzes am Aussegnungshaus abgeschlossen, teilte Bürgermeister Martin Horn in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch mit. Die neue Toilette sei demnächst über eine Zeitschalter dauerhaft geöffnet.

    Marga Hoch habe sich auch bereiterklärt, dort ab und zu nach dem Rechten zu sehen. "Wir werden das ausprobieren. Sollte es nicht funktionieren mit der Reinhaltung, habe ich auch kein Problem, die Toilette wieder zu schließen und dann nur zu Beerdigungszeiten zu öffnen."

    Auch Toilettenanlagen (rechts) wurden an der Aussegnungshalle eingerichtet, die nun in einem Versuch dauerhaft geöffnet bleiben sollen.
    Auch Toilettenanlagen (rechts) wurden an der Aussegnungshalle eingerichtet, die nun in einem Versuch dauerhaft geöffnet bleiben sollen. Foto: Günther Geiling

    Metallbetrieb im "Dorfgebiet"

    Bei den vorliegenden Bauanträgen gingen zwei nicht ohne Diskussion über die Bühne: In der Lage "Schützenplatz" in Ebelsbach, die als "Dorfgebiet" zu charakterisieren ist, wurde für eine Gerätescheune die Nutzungsänderung zu einem Betrieb für Metall-Beschichtung beantragt. Hier sei eine gewerbliche Nutzung dem Grund nach möglich, wie Mathias Stretz von der Bauverwaltung ausführte. Bei dem geplanten Vorhaben dürften allerdings Lärm und Geruch als auch Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung vermutet werden. Der Antragsteller sei deswegen aufgefordert worden, seine Betriebsbeschreibung hinsichtlich des An- und Anfahrtslärms, der Betriebszeiten und eventueller Filtersysteme zu ergänzen.

    Ebenso wurde der Außenbereich an der Aussegnungshalle mit einer Grünanlage optisch schön gestaltet.
    Ebenso wurde der Außenbereich an der Aussegnungshalle mit einer Grünanlage optisch schön gestaltet. Foto: Günther Geiling

    Das betroffene Baugrundstück sei auch nicht an das gemeindliche Wasser- und Abwassernetz angebunden. Grundsätzlich sei ein Anschluss möglich, allerdings sei noch final zu klären, wer dafür die Kosten trägt. Hinsichtlich der Betriebszeiten halte sich die Arbeit für Pulverbeschichtung in Grenzen, hieß es: Man gehe derzeit von einer reinen Nebentätigkeit aus.

    Florian Meyer fragte nach, in welchem Umfang die zeitliche Dimension der Betriebszeiten sei. Es sei im Bauantrag ja eigentlich nur die Pulverbeschichtung beschrieben worden und nicht der Betriebsablauf. Gerald Makowski gab auch zu bedenken, dass ein Nebenerwerb meist auch zu einem Haupterwerb werden könnte.

    Helmut Schöpplein meinte, dass es von der Nachbarschaft her keine Probleme geben sollte. Und er wisse nicht, ob man auf die Betriebsbeschreibung so viel Wert legen sollte. Mit 12:4 Stimmen wurde der Bauantrag genehmigt.

    Garage wird doppelt so hoch

    Beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Flurnummer 115/13 in Gleisenau ging es vor allem um einschneidende Befreiungen, wie die Zulassung eines weiteren Geschosses sowie die Grenzgarage, die die mittlere Wandhöhe von drei Metern mit über sechs Metern deutlich überschreitet. Damit würde – nach Darstellung der Bauverwaltung – das Bauwerk das Problem der Abstandsflächen auslösen.

    Keinesfalls, so Mathias Stretz von der Bauverwaltung, sollten die Abstandsflächen übernommen werden. Und eine unmittelbar angrenzende Garage müsse auch für den potenziellen Käufer des Nachbargrundstücks auf Flurnuummer 115/14 möglich sein. Mit dem Bauherrn sei also eine Vereinbarung abzuschließen, dass diese ebenfalls eine Bebauung "Garage an Garage" in gleichem Ausmaß zulasse. Dies wurde so beschlossen.

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