Wie steht es um das Projekt "Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald"? Seit 2021 gibt es in Geusfeld die "Schlafstaelle" der Familie Finster. Weil das Thema "außergewöhnlich übernachten" offenbar ein Trend ist und vor allem die Stelzenhäuser in Geusfeld bei Übernachtungsgästen sehr gefragt sind, sucht Familie Finster schon seit geraumer Zeit nach einem Gelände, auf dem weitere solcher Stelzenhäuser errichtet werden könnten.
Nach erneuter ausgiebiger Diskussion und nach einer Informationsveranstaltung in Obersteinbach hat sich der Gemeinderat Rauhenebrach in seiner Mai-Sitzung nun für die Unterstützung des Projekts ausgesprochen. Bei drei Gegenstimmen sieht die Mehrheit des Gremiums in dem Vorhaben einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung des sanften Tourismus.
Wie in der April-Sitzung angekündigt, hatte Antragsteller Sebastian Finster in Obersteinbach zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in der kritische Fragen behandelt wurden. Im Gemeinderat wurden diese nochmals behandelt. So wurde deutlich, dass der Antragsteller den Abstand zur Bebauung maximal vergrößert hatte. Mehr lasse die Regierung von Unterfranken nicht zu, die eine Anbindung an den Ort fordert. Die Anlage soll zwischen dem Ort Obersteinbach und dem Obsthof entstehen und komplett eingegrünt sein.
Stelzenhäuser sollen in einem Wäldchen stehen
In der dortigen Obstbaumplantage sollen zusätzlich schnell wachsende Energiewaldbäume gepflanzt werden, damit die zehn geplanten Stelzenhäuser in einem Wäldchen stehen. Vorbild für die Stelzenhäuser sind die beiden Bauten, die die Familie Finster bereits auf ihrer Hoffläche in Geusfeld betreibt.

Da diese Art der außergewöhnlichen Übernachtung sowohl in den Stelzenhäusern als auch in den dort umfunktionierten unkonventionellen Ferienwohnungen sehr gut ankomme, plant die Familie Finster diese Erweiterung ihres Übernachtungsangebots. Gerne wäre man weiter von der Ortsbebauung abgerückt, doch das genehmigt die Regierung von Unterfranken nicht.
Maximum: 250 Meter Abstand zur Ortsbebauung
Die jetzigen 250 Meter seien das Maximum nach vielen Verhandlungen, so Sebastian Finster in seinen Erläuterungen, obwohl die Regierung das Projekt grundsätzlich positiv sieht.
Da die meisten der Bedenken im Planverfahren im Rahmen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft werden und gar nicht im Einflussbereich des Gemeinderates liegen, ging es im Gremium erstmal darum, ob man das Vorhaben grundsätzlich positiv sieht. Ohne dieses Signal mache es wenig Sinn, dass der Antragsteller weitere, kostenintensive Verfahrensschritte einleitet.
Das sind die nächsten Schritte
Die nächsten Schritte sind nun, dass der Bauherr in enger Abstimmung mit der Gemeinde von einem Planungsbüro einen Vorhaben- und Erschließungsplan erstellen lässt. Er ist die Basis für einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Nach der positiven Bewertung durch den Gemeinderat kann nun auch die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt werden. Eine endgültige Beschlussfassung über das Projekt erfolgt, wenn der Antrag des Vorhabensträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorliegt.