Um die zweite Änderung des Bebauungsplanes "Teichtacker II" ging es in der Gemeinderatssitzung in Breitbrunn. Mit dem Bebauungsplan will eine Kommune die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde steuern und damit Wildwuchs von Bauformen verhindern, wenn zum Beispiel mehrstöckige Häuser umliegende Grundstücke von Einfamilienhäusern verschatten könnten. Den individuellen Wünschen der Bauherren werden damit Grenzen gesetzt, und um solche ging es bei diesem Tagesordnungspunkt.
Für den Gemeinderat von Breitbrunn galt es, die Einwendungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu bewerten und abzuwägen. Die Bebauungsplanänderung gilt hier der Nachverdichtung für einen bestehenden Plan. Aus der Bürgerschaft begrüßte Matthias Klauda zwar die Nachverdichtung, befürchtet aber, dass sich damit auf den äußeren Erschließungsstraßen der Verkehr erhöht.
Das gelte insbesondere für die Bräunleinsgasse, "die auf ihrer gesamten Länge für die Begegnung von zwei Kraftfahrzeugen nicht ausreichend breit ist. So entstehen vermehrt Situationen, die einen Verkehrsteilnehmer dazu zwingen, rückwärts zu fahren, um entgegenkommenden Fahrzeugen das Vorbeifahren zu ermöglichen", so Klauda. Dies könnte vermieden werden, wenn die Bräunleinsgasse auf gesamter Länge zur Einbahnstraße werde. "Aufgrund der vorhandenen Grundstücks- und Garagenzufahren rege ich an, die Fahrtrichtung bergabwärts festzulegen."
Verkehrsregelung nicht Teil des Verfahrens
Planer Jan-Michael Derra vom Planungsbüro Stubenrauch stellte klar, dass diese Verkehrsregelung nicht Teil des Verfahrens der Bebauungsplanänderung sei. Der Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass nicht mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen wäre. Das Thema soll aber in einer weiteren Sitzung noch einmal auf die Tagesordnung kommen.
Hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungsplan vertrat das Gremium die Auffassung, dass die Festsetzungen zu Außenfassaden herausgenommen werden sollten. Die Regelung, dass "sehr dunkle Farben" nicht zulässig sind, berge Konfliktpotential. Auch die Festsetzungen zu den Außenanlagen hielt man für überflüssig, "weil schon die bisherigen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Durch den Entfall von Detailregelungen könnten sich die Bauherren leichter ihr Traumhaus verwirklichen ".
Diskussionen um Grundstück-Einfriedungen
Vom Kreisbaumeister war angeregt worden, für Einfriedungen eine konkrete Höhe festzusetzen. Dies führte zu einer regen Diskussion, die durchaus konträr verlief. Sebastian Kirchner sprach sich dafür aus, Bauwerbern hier keinerlei Einschränkungen zu machen. Andere Räte wollten nicht, dass Anlieger Mauern oder Betonwände bis zu einer Höhe von zwei Metern um ihr Grundstück ziehen.
Georg Kundmüller hält solche Wände für "hässlich". Auch die Ausgestaltung mit Sichtfenstern hielt man für keine Alternative. Schließlich fasste man mit 11:1 Stimmen den Beschluss, dass eine geschlossene Einfriedung nicht zulässig ist. Es ist aber ein Sockel mit einer Höhe von 30 Zentimetern und darauf ein Zaun möglich. In Zusammenhang mit Überflutungen durch Starkregen und zum Schutz vor eindringendem Abwasser in tieferliegende Räume wurde in den Plan aufgenommen, dass geeignete Schutzvorrichtungen wie Hebeanlagen oder Rückschlagklappen vorzusehen sind.
Bürgermeisterin Ruth Frank ging auch auf das Regenrückhaltebecken am Finkenmühlweg ein. Darüber war in der letzten nichtöffentlichen Sitzung diskutiert worden. Dort ist schon längere Zeit nichts mehr gemacht worden. Der Abwasserzweckverband Eltmann-Ebelsbach habe mitgeteilt, dass die Vorrichtung zur Drosselung des Abwassers in den Talsammler für die Kläranlage nach Eltmann nicht mehr funktionsfähig sei. Aus diesem Grund habe man die Instandsetzung mit einer Kostensumme von 37.000 Euro in Auftrag gegeben.
Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde die Fördermittel für drei neue elektronische Sirenen und Steuergeräte in Höhe von maximal 39.050 Euro bewilligt. Die tatsächliche Fördersumme werde nach Vorlage des Verwendungsnachweises festgelegt. Die Gemeinde hat bereits drei Angebote eingeholt. Die Kosten für die Sirenen in Breitbrunn und Kottendorf liegen demnach bei je 9718,25 Euro, für die Mastsirene in Lußberg wären 18.864,25 Euro erforderlich. Dabei hat die Gemeinde vor Baubeginn notwendige Vorarbeiten von sich aus zu leisten.
Ersatzleistungen für Kindergarten wegen Corona
Einen Beitragsersatz erhält der Kindergarten für den Zeitraum von Januar bis Mai 2021 durch die bayerische Staatsregierung, weil in dieser Zeit die Kindergärten wegen der Corona-Pandemie geschlossen waren beziehungsweise nur Notgruppen zur Verfügung standen. Sie habe entschieden, die Eltern pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten und einen durchschnittlichen Beitragssatz in Höhe von 70 Prozent zu leisten. Die weiteren 30 Prozent sollen im Rahmen einer freiwilligen Mitfinanzierung durch die Kommune geleistet werden. Auf die Gemeinde Breitbrunn entfallen 2340 Euro, wovon 2310 Euro auf den Kindergarten Breitbrunn und 30 Euro auf den St. Godehardverein im Schonunger Ortsteil Forst entfallen. Dem stimmte der Gemeinderat zu.
Bürgermeisterin Ruth Frank lud zu einer Informationsveranstaltung am Freitag, 3. Juni, um 18 Uhr ins Gemeindezentrum ein. Thema ist das Konzept für die Alte Schule in Breitbrunn. Der Architekt wird dabei seine Planung für seniorengerechte Wohnformen vorstellen.