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Haßfurt: Trotz Einkommen Arbeitslosengeld kassiert? Prozess wegen Schwarzarbeit am Amtsgericht Haßfurt

Haßfurt

Trotz Einkommen Arbeitslosengeld kassiert? Prozess wegen Schwarzarbeit am Amtsgericht Haßfurt

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    Vor dem Amtsgericht Haßfurt musste sich ein Mann wegen Schwarzarbeit verantworten.
    Vor dem Amtsgericht Haßfurt musste sich ein Mann wegen Schwarzarbeit verantworten. Foto: Lukas Reinhardt

    Fast 8000 Euro hat ein 42-jähriger Arbeiter aus dem Maintal nach Recherchen der Staatsanwaltschaft zu Unrecht an Arbeitslosengeld kassiert. Er erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher am Mittwoch wegen Betrugs vor dem Amtsgericht – wieder einmal – verantworten musste.

    Hauptzollamt stellt Ungereimtheiten fest

    Laut Anklage arbeitete der Angeklagte in den Jahren 2017 bis 2019 in einer Haßfurter Firma im Schichtbetrieb. Dem Arbeitsamt teilte er damals mit, dass er rund 250 Euro im Monat verdiene. Bei einer Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt Schweinfurt stellte sich jedoch heraus, dass der 42-Jährige weitaus mehr verdient hatte. Ein Mitarbeiter des Betriebs sagte den Zollbeamten, dass der Angeklagte den Lohn zum Teil in bar erhalten habe.

    Der Angeklagte selbst wies die Vorwürfe vor Gericht von sich. Er habe im April und Mai 2017 überhaupt nicht für der Firma gearbeitet, betonte er. Von Juli 2017 bis Mai 2019 habe er darüberhinaus nur an 109 Tagen gearbeitet. Als Beweis legte er ein Schreiben seines Arbeitgebers vor, der das bestätigte.

    Ging in der Firma alles mit rechten Dingen zu?

    Dem Gericht habe der Arbeitgeber jedoch andere Zahlen vorgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Patrick Keller. Dessen Frage nach dem erhaltenen Lohn konnte der Angeklagte nicht beantworten. Es sei so "lange her". Die Kontoauszüge habe er daheim vergessen.

    Dass in der Firma nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei, bestätigte der Zeuge, der auch die Bargeldzahlungen an den Angeklagten verfolgt hatte. Nach Aussage des Zeugen, der allerdings nicht vor Gericht aussagte, besaß der Angeklagte mehrere Stechkarten, um das System zu umgehen. Dies stritt der Angeklagte ab. Er kenne den vom Vorsitzenden benannten Zeugen überhaupt nicht, gab er zu Protokoll. Er habe lediglich zwei Stechkarten besessen: "Eine für daheim, das durften wir."

    Die Frage des Vorsitzenden, wozu der Angeklagte eine Stechkarte für zu Hause gebraucht habe, konnte dieser nicht schlüssig beantworten.

    Trotz Überzeugung des Gerichts: Barzahlung nicht mehr nachweisbar

    Das Gericht war nach der Beweisaufnahme zwar davon überzeugt, dass der Angeklagte schwarz gearbeitet hatte. Beweisen konnte man ihm die erhaltenen Bargeldzahlungen nach über fünf Jahren jedoch nicht. Der Vorsitzende stellte das Verfahren daher mit Zustimmung der Staatsanwältin ohne Auflagen ein. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

    Der Angeklagte, der bereits 16 Eintragungen in seinem Bundeszentralregister aufweist, sei noch einmal "mit einem blauen Auge davongekommen", konstatierte der Richter. "Halten Sie sich künftig von jedem Schmuh fern", empfahl er ihm.

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