Bei einer Kontrolle wurde am Freitagnachmittag im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Ebern ein 37-jähriger Angler aus dem Raum Detmold (Nordrhein-Westfalen) überprüft. Hierbei stellten die Beamten fest, wie es im Pressebericht heißt, dass der Mann einen lebendigen Fisch als Köder verwendete. Dies stellt ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz dar. Wie die Polizei weiter mitteilt, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die verwendete Angel beschlagnahmt.
Ebern