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HAßFURT: Vogel zeigen kostet 250 Euro

HAßFURT

Vogel zeigen kostet 250 Euro

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    Es ist nur eine kleine Geste, aber sie kann unangenehme strafrechtliche Konsequenzen haben: Gemeint ist das „Vogel-Zeigen“, also jemanden anzuschauen und dabei mit dem Zeigefinger gegen die eigene Stirn zu tippen. Derartige verächtliche und ehrverletzende Beleidigungen gelten als Straftat. Eine Hausfrau (34), die sich darüber geärgert hatte, dass ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrmann sie bei einer Straßenabsperrung nicht mit ihrem Auto durchfahren ließ, zeigte ihm den Vogel und setzte mit dem Wort „Arschloch“ noch eins oben drauf. Dafür muss sie nun 250 Euro zahlen.

    Es geschah am letztjährigen Tag der offenen Gartentür. Am letzten Sonntag im Juni waren im Ebener Ortsteil Unterpreppach die Gartentore offen, aber die Durchgangsstraßen ob des Besucherandrangs gesperrt. Nachmittags kurz vor 15.00 Uhr kam die Angeklagte am Steuer ihres Wagens angefahren, auf dem Beifahrersitz ihr Lebensgefährte. Sie wollte partout nicht einsehen, dass sie nicht bis zu ihrer Wohnung in der gesperrten Straße weiterfahren durfte.

    Lange diskutierte sie mit einem jungen Mann von der Freiwilligen Feuerwehr, der den Absperrdienst übernommen hatte. Insbesondere, weil angeblich kurz davor ihr Nachbar in dessen Fahrzeug durchgelassen wurde, pochte sie auf die Weiterfahrt. Als der mit einer Warnweste bekleidete und mit einer Verkehrskelle ausgestattete Feuerwehrmann hart blieb, gab sie verdrossen auf, bog auf einem nahe gelegenen Feldweg ein und stieg zusammen mit ihrem Freund aus dem Auto.

    Als sie dann zu Fuß wieder an der Absperrung vorbeikamen, konnte sich die zweifache Mutter nicht beherrschen und beleidigte in der oben beschriebenen Art den Floriansjünger. Dieser meldete den Vorfall seinem Einsatzleiter, der in dieser Hinsicht keinen Spaß verstand. Am darauf folgenden Tag erstattete der Betroffene Anzeige bei der Polizeiwache in Ebern.

    Kurz darauf folgte ein Strafbefehl des Staatsanwalts über 20 Tagessätze á 40 Euro, insgesamt 800 Euro. Weil sie Einspruch einlegte, kam es zur Verhandlung. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten plädierte Ilker Özalp seitens der Anklagebehörde auf ein Strafmaß von 25 Tagessätzen á 10 Euro. Diesen Antrag übernahm Strafrichterin Ilona Conver unverändert in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

    Aus Sicht der Verurteilten hat sich die Geldstrafe zwar erheblich reduziert; da sie aber die Gerichtskosten übernehmen muss, fällt die Katze wohl auf die alten Füße. Übrigens: In den USA wäre der Frau nichts passiert. Dor darf man anderen den Vogel zeigen. Das Tippen an die Stirn gilt als anerkennende Geste und signalisiert dem Mitmenschen, dass man ihn und das, was er tut, für clever hält.

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