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Haßfurt: Vorwurf der Tierquälerei: Junger Schäferhund litt nach Wolfskrallenoperation

Haßfurt

Vorwurf der Tierquälerei: Junger Schäferhund litt nach Wolfskrallenoperation

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    Wegen des Verdachts auf Tierquälerei stand am Donnerstag ein Mann in Haßfurt vor Gericht. Er hatte seinem jungen Schäferhund die Wolfskrallen entfernen lassen. Das Tier litt danach unter Schmerzen.
    Wegen des Verdachts auf Tierquälerei stand am Donnerstag ein Mann in Haßfurt vor Gericht. Er hatte seinem jungen Schäferhund die Wolfskrallen entfernen lassen. Das Tier litt danach unter Schmerzen. Foto: René Ruprecht

    Manche Hunde haben an den Läufen sogenannte "Wolfskrallen". Diese sitzen so weit oben am Mittelfuß, dass der Hund sie nicht zum Laufen verwenden kann. Sie haben somit keine Funktion. Dennoch ist es in Deutschland verboten, sie grundlos operativ zu entfernen. Ein 51-jähriger Hundebesitzer aus dem Maintal tat es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dennoch. Und erhielt einen Strafbefehl. Gegen diesen legte er Einspruch ein, sodass er sich am Donnerstag am Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten musste.

    Schmerzen über mehrere Monate

    Laut Anklage musste sein damals vier Monate alter Schäferhund nach der Operation in der Slowakei mehrere Monate lang unter Schmerzen leiden, weil sich die Wunden entzündet hatten. Verteidiger Stefan Wagner erklärte vor Gericht, die Operation sei ordnungsgemäß erfolgt aufgrund eines ärztlichen Rates. Der Angeklagte ergänzte, dass sich sein Hund beim Spielen an der Wolfskralle verletzt habe. Er legte ein ärztliches Attest vor. Demnach war eine Wolfskralle eingewachsen und hatte sich entzündet. Die andere Kralle habe eine Fraktur aufgewiesen. Daher habe ein Tierarzt die beiden Wolfskrallen unter Narkose entfernt. Auch die Ohren und der Schwanz des Hundes sind kupiert. Die sei aber bereits so gewesen, als der Angeklagte den Hund bekam.

    Sachverständiger bezweifelt Geschichte des Angeklagten

    Der Sachverständige, Tierarzt Christopher Bogdan vom Veterinäramt Haßberge, sagte, dass nach Paragraf 6 des Tierschutzgesetzes in Deutschland das Kupieren verboten sei – also das Entfernen von Wolfskrallen genauso wie das Beschneiden von Ohren oder Schwänzen. Die Wolfskrallen seien jedoch im Ausland entfernt worden, wo eventuell andere Gesetze gelten. Bogdan bezweifelte jedoch, dass Wolfskrallen bei einem Hund im Welpenalter bereits eingewachsen sein können. Dieser Prozess benötige in der Regel eine längere Zeitdauer von rund einem Jahr. Dennoch sei es möglich, sagte der Veterinär. Die Nachsorge sei jedoch zu kurz gekommen, weshalb sich die Wunden eitrig entzündet hätten.

    Liegt ein Tatbestandsirrtum vor?

    Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot warf ein, dass möglicherweise ein Tatbestandsirrtum vorliege. "Woher sollte der Angeklagte wissen, dass der Tierarzt in der Slowakei nicht die Wahrheit sagt?", stellte er in den Raum. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe aus der Anklageschrift dennoch als bestätigt an. Er bezweifelte genauso wie der Sachverständige, dass bei einem vier Monate alten Welpen eine Wolfskralle eingewachsen sein könne. Der Angeklagte sei in die Slowakei gefahren, um seinen Hund an seine Wünsche anzupassen. Ohren und Schwanz seien dort kupiert worden und die Wolfskrallen seien entfernt worden – mit erheblichen Schmerzen für den Hund.

    Verteidiger und Richter sind sich einig

    Der Anklagevertreter forderte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 40 Euro, also 2800 Euro. Verteidiger Wagner verortete die Anklageschrift in den Bereich der Fantasie. Nichts sei bewiesen. Die Operation sei tierärztlich indiziert gewesen. Daher sei sein Mandant freizusprechen. Dies sah der Vorsitzende genauso und sprach den Hundehalter frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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