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Haßfurt: Warum der Haßfurter Flugplatz den Instrumentenflug einstellt

Haßfurt

Warum der Haßfurter Flugplatz den Instrumentenflug einstellt

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    Der Windsack vor dem Haßfurter Flugplatz hängt auf Halbmast. Die meteorologische Anlage genügt den Anforderungen für Instrumentenflugverkehr nicht mehr.
    Der Windsack vor dem Haßfurter Flugplatz hängt auf Halbmast. Die meteorologische Anlage genügt den Anforderungen für Instrumentenflugverkehr nicht mehr. Foto: René Ruprecht

    Genau hundert Monate ist es her, da wurde in Haßfurt und im ganzen Landkreis gefeiert. Am 19. September 2013 erhielt der Verkehrslandeplatz der Kreisstadt für Instrumentenbetrieb - damals Luftraum F - seine Zulassung. Allerdings konnte damals noch niemand  ahnen, dass sich die scheinbare Erfolgsgeschichte eher zu einem Trauerspiel entwickeln würde. Die Gesellschafter der Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt GmbH haben nämlich auf Vorschlag des Geschäftsführers Rolf Schneider nun die "Aussetzung der Betriebserlaubnis für den Instrumentenflugverkehr bei der Regierung von Mittelfranken bzw. dem Luftamt Nordbayern beantragt".

    Was ist in den vergangenen hundert Monaten geschehen, welche Entwicklung ist dafür verantwortlich, dass sich die hochgelobte und als so wichtig gepriesene Investition, für die vor rund acht Jahren fast eine Million Euro in die Hand genommen wurde, zum Auslaufmodell entwickelte? Rolf Schneider redet im Gespräch mit der Redaktion nicht um den heißen Brei herum. "Die Auflagen für den Instrumentenflugbetriebam Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt besagen, dass die Anforderungen der Deutschen Flugsicherung DFS und des Deutschen Wetterdienstes DWD erfüllt werden müssen."

    Die neue Flugwetterdienste-Richtlinie sagt: Die meteorologischen Anlagen (Mitte links) am Haßfurter Flugplatz stehen zu nahe an den Gebäuden und erfüllen zudem nicht die Anforderungen des Deutschen Wetterdienstes. 
    Die neue Flugwetterdienste-Richtlinie sagt: Die meteorologischen Anlagen (Mitte links) am Haßfurter Flugplatz stehen zu nahe an den Gebäuden und erfüllen zudem nicht die Anforderungen des Deutschen Wetterdienstes.  Foto: René Ruprecht

    Was so selbstverständlich klingt, hat für den Haßfurter Flugplatz einschneidende Konsequenzen. Denn diese Auflagen haben sich durch eine neue Flugwetterdienste-Richtlinie nachhaltig verändert. Bisher verrichteten die meteorologischen Anlagen östlich vom Flugplatz unauffällig und zuverlässig ihren Dienst. Schließlich waren sie ja damals zusammen mit den Experten vom Wetterdienst installiert worden. Sieben verschiedene Daten liefert die Haßfurter Anlage Tag für Tag und - auch wenn nicht benötigt - Nacht für Nacht.

    Wohin mit der Wetterstation?

    Doch das genügt den neuesten Richtlinien nicht mehr. Die laut Wetterdienst erforderliche Anlage würde zwar nur noch drei Daten liefern, diese müssten jedoch aus neuen Präzisionsgeräten mit entsprechender Zertifizierung erstellt werden. Dazu wäre eine entsprechende elektronische Betreuung erforderlich. Zudem liege die Wetterstation zu nahe an den Hallen des Flugplatzes, benötigte folglich einen neuen Standort. Dieser wiederum wäre auf einem Flugplatzgelände nicht so leicht zu finden, denn es darf ja nicht überall ein Mast in die Höhe ragen. Nicht zuletzt ginge es im Süden einem Gehölz an den Kragen, damit alle Vorschriften eingehalten werden könnten.

    "Die finanziellen Aufwendungen würden sich im sechsstelligen Bereich bewegen."

    Rolf Schneider, Geschäftsführer

    Die finanziellen Aufwendungen für eine solche Modernisierung der Einrichtung würden sich, so Rolf Schneider, "im sechsstelligen Bereich bewegen und zusätzlich jährliche Folgekosten von mehreren Tausend Euro verursachen". Nicht zu vergessen, der Ausbau des Flugplatzes für Instrumentenflug kostete den Steuerzahler damals 918 000 Euro, 40 Prozent davon als Zuschuss vom Freistaat Bayern, den Rest trugen die Gesellschafter. Zu denen zählte neben dem Landkreis Haßberge und der Stadt Haßfurt damals noch die Stadt Schweinfurt - mit jeweils 30 Prozent -, mit neun Prozent ist die Gesellschaft beteiligt, ein Prozent hält der Motorflugclub. Schweinfurt ist inzwischen ausgestiegen, deren Anteile haben Landkreis Haßberge und Stadt Haßfurt übernommen.

    Das Gebäude der Flugplatzgaststätte  (rechts vorne) stört, es steht zu nahe an der Rollbahn. Um den Instrumentenflugbetrieb in Haßfurt aufrechterhalten zu können, müsste das rot-weiß gestrichene Bauwerk weggerissen werden. Links hinten die Wetterstation des Flugplatzes.
    Das Gebäude der Flugplatzgaststätte  (rechts vorne) stört, es steht zu nahe an der Rollbahn. Um den Instrumentenflugbetrieb in Haßfurt aufrechterhalten zu können, müsste das rot-weiß gestrichene Bauwerk weggerissen werden. Links hinten die Wetterstation des Flugplatzes. Foto: René Ruprecht

    Doch damit nicht genug. Um die Auflagen für die Berechtigung des Instrumentenflugs zu erfüllen, müsste das Gebäude, in dem die Flugplatzgaststätte untergebracht ist, weggerissen werden. Das ist das Bauwerk, das derzeit leicht an seiner auffallend rot-weißen Farbgebung erkennbar ist. Diese Signalwirkung wird auch durchaus für Hobbypiloten als ausreichend erachtet, dass sie bei Start und Landung nicht in die Gebäude krachen. Für Instrumentenflüge, die eigentlich einen höheren Ausbildungsstand des Piloten erfordern, steht die Gaststätte jedoch zu nahe an der Rollbahn. "Bisherige Bemühungen zur Vermeidung des Rückbaues waren nicht erfolgreich", so der Geschäftsführer der Flugplatz GmbH. 

    Im Jahre 2014 war die Instrumentenflugwelt in Haßfurt - Blick auf das Tower-Equipment - noch in Ordnung.
    Im Jahre 2014 war die Instrumentenflugwelt in Haßfurt - Blick auf das Tower-Equipment - noch in Ordnung. Foto: Michael Mößlein

    "Ich bin Techniker, für mich zählen Zahlen und Diagramme. Nach einer eingehenden Bestandsaufnahme werde ich alle Fakten nach und nach auf den Prüfstand stellen und auf deren Notwendigkeit hin überprüfen", sagte Rolf Schneider vor einem Jahr nach seiner Amtseinführung im Gespräch mit der Redaktion. Getreu dieser Maxime beurteilte der Geschäftsführer das Kosten-Nutzen Verhältnis nun aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation erneut, "damit der Verkehrslandeplatz entsprechend den tatsächlichen und zukünftigen Verkehrsanforderungen weiter betrieben werden kann", so Schneider.

    Zum Großteil Trainingsflüge

    Seitdem die Firma SKF Schweinfurt ihren Flugbetrieb nach Göteborg im März 2019 endgültig eingestellt hat, schwankten laut Schneider die jährlichen Flugbewegungen im Instrumentenflugbetrieb (IFR) zwischen 250 und 300. Zum Großteil seien das IFR-Trainingsflüge unter Sichtflugwetterbedingungen bei bestem Wetter. Lediglich ein geringer Anteil finde tatsächlich unter Instrumentenflugwetterbedingungen statt. Da die IFR-Flugbewegungen mittlerweile weniger als zwei Prozent aller Flugbewegungen am Flugplatz Haßfurt ausmachten, seien kaum Einnahme-Ausfälle zu erwarten, so Schneider.

    Betriebskostenzuschüsse reichen für neue Anforderungen nicht mehr aus

    Dieser mittlerweile erforderliche Mehraufwand gegenüber dem Errichtungszeitraum des Luftraum F sei damals nicht absehbar gewesen, sagt der Geschäftsführer. Um diese neuen Anforderungen finanzieren zu können, "reichen die derzeitigen Betriebskostenzuschüsse der kommunalen Gesellschafter zur Aufrechterhaltung des Verkehrslandeplatzes nicht mehr aus".

    "Wiederbelebung" theoretisch möglich

    Durch die vorübergehende Aussetzung der Betriebserlaubnis komme es wegen der Nichteinhaltung des Zuwendungszwecks "Instrumentenflugbetrieb" zu einer Rückforderung der Fördermittel, die  damals rund 370 000 Euro betragen hätten. Dies finde jedoch in einem überschaubaren Rahmen von monatlich einer niedrigen dreistelligen Summe statt, da ein Teil der damals getätigten Investitionen nicht auf die Verwendung durch Instrumentenflug beschränkt sei. Die Aussetzung des Instrumentenfluges könne jederzeit auf Antrag bei Erfüllung der dann gültigen Voraussetzungen beendet werden. Der Flugplatzstatus bleibe davon unberührt. 

    Allerdings müssten das schon schwerwiegende Gründe sein, so Schneider, die eine Reaktivierung ermöglichen würden. "Wenn zum Beispiel Elon Musk hier eine Gigafactory errichten wollte und dafür einen instrumentenflugtauglichen Flugplatz benötigen würde", beweist der Geschäftsführer Humor.

    InstrumentenflugUnter Instrumentenflug versteht man das Führen von Luftfahrzeugen, ohne dabei sichtbare äußere Anhaltspunkte zu Hilfe nehmen zu können. Das bedeutet, der Instrumentenflug findet mit Hilfe von Fluginstrumenten wie Navigationsinstrumenten und Flugüberwachungsgeräten statt. Er ermöglicht das Fliegen zum Beispiel bei schlechten Sichtverhältnissen, bei denen sonst der sogenannte Sichtflug möglich wäre. Die Flugsicherung regelt und überwacht am Boden normalerweise den Flug. Der Instrumentenflug muss nach entsprechenden Regeln (Instrument Flight Rules – IFR) durchgeführt werden. Der Pilot benötigt dazu eine eigene Lizenz und das Flugzeug muss dafür ausgerüstet sein.Quelle: wos

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