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Kreis Haßberge: Was droht Ladenbesitzern, wenn Kunden ihre Maske vergessen?

Kreis Haßberge

Was droht Ladenbesitzern, wenn Kunden ihre Maske vergessen?

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    "Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung" steht auf einem Aufsteller vor einem Supermarkt in Haßfurt. Doch haften die Geschäfte auch dafür, wenn ihre Kunden sich unvernünftig verhalten?
    "Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung" steht auf einem Aufsteller vor einem Supermarkt in Haßfurt. Doch haften die Geschäfte auch dafür, wenn ihre Kunden sich unvernünftig verhalten? Foto: René Ruprecht

    Das Szenario, das Manfred Kremer sich ausmalt, klingt für Geschäftsleute durchaus beängstigend: Man stelle sich vor, in Zeiten der Maskenpflicht kommt ein Kunde ohne Mundschutz in einen Laden, und obwohl die Mitarbeiter des Geschäfts ihn nicht bedienen, muss der Inhaber für die Verletzung der Corona-Schutzmaßnahmen haften. Während auf einen Kunden, der einen Laden ohne Maske betritt, lediglich eine Strafe von 150 Euro zukommt, kostet es das Geschäft 5000 Euro, wenn dort gegen die Corona-Auflagen verstoßen wird – eine Summe, die man sich nicht so einfach aus dem Ärmel schüttelt.

    Kremer betreibt den Handyshop in Ebelsbach und hat derzeit Angst, unverschuldet Ärger zu bekommen. Denn er kann sich zwar weigern, Kunden zu bedienen, wenn diese keine Maske tragen. Und er kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Maskenverweigerer aus seinem Geschäft schmeißen – notfalls mit Polizeigewalt. Was er jedoch nicht kann, ist, Menschen, die keine Maske tragen, von vornherein daran zu hindern, den Handyshop zu betreten. Und mit dieser Sorge stehe er nicht alleine da, wie er nach Gesprächen mit anderen Geschäftsleuten berichtet. Aber wie realistisch sind diese Befürchtungen? Ab wann können Geschäftsleute tatsächlich für das Verhalten ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden?

    Behörden geben Entwarnung

    Entwarnung kommt hier sowohl von der Polizei als auch aus dem Landratsamt. "Verstöße gegen die Corona-Regeln leitet die Polizei an das Landratsamt weiter. Das Landratsamt verhängt dann entsprechend Bußgeldbescheide", teilt Moni Göhr, Pressesprecherin des Landratsamtes, auf Anfrage dieser Redaktion mit. Dabei gelte aber: "Der Geschäftsmann selbst begeht keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Kunde ohne Mund-Nasen-Schutz das Geschäft betritt."

    So lange die Mitarbeiter des Geschäfts also Kunden auf die Hygienevorschriften hinweisen, Personen ohne Mundschutz nicht bedienen und gegen uneinsichtige Kunden ein Hausverbot aussprechen, seien sie auf der sicheren Seite. Manfred Kremer hingegen ist nicht ganz überzeugt: Was, wenn er einen Unmaskierten auffordert, den Laden zu verlassen, und gerade in diesem Moment draußen die Polizei ankommt, die beobachtet, wie jemand ohne Maske den Laden verlässt? "Dann müsste ich beweisen können, dass ich den nicht bedient habe", fürchtet der Handyshop-Betreiber.

    Vorgehen mit Augenmaß

    Daniel Seeburg, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Haßfurt, erklärt, warum sich Geschäftsleute auch vor diesem Szenario nicht zu fürchten brauchen. "Wir gehen nicht proaktiv in Geschäfte", sagt der Polizeirat. Während Polizisten also beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel oder Gaststätten betreten, um dort die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren, schauen sie in Geschäften nur vorbei, wenn sie dorthin gerufen werden, was Seeburg als "absoluten Einzelfall" bezeichnet. Und wenn, dann werden sie üblicherweise von Geschäftsinhabern gerufen, die Hilfe gegen einen uneinsichtigen Maskenverweigerer brauchen.

    Und schließlich gelte für die Polizei auch das Opportunitätsprinzip. Sprich: Die Beamten können einen Verstoß zur Anzeige bringen, sie müssen aber nicht. "Wir versuchen, mit den Leuten zu reden", sagt Seeburg und erwähnt als Beispiel erste Veranstaltungen, die wieder stattfinden können, wie beispielsweise den Zeiler Kinosommer. Wenn ein Veranstalter ein gutes Hygienekonzept erarbeitet hat, dann werde er nicht gleich angezeigt, weil sich ein paar Besucher nicht an die Regeln halten. "Wir gehen da natürlich mit Augenmaß vor."

    Immer mehr Kunden wollen diskutieren

    Die Gefahr, ohne eigenes Verschulden eine hohe Strafe zahlen zu müssen, besteht laut Polizei und Landratsamt für Geschäftsleute also nicht. Auf die leichte Schulter nehmen sollten sie die Gefahr, die von Maskenverweigerern ausgeht, dennoch nicht. Und die werden immer mehr, wie Manfred Kremer berichtet. Mittlerweile seien es rund zehn Kunden am Tag, die ohne Maske in den Laden kommen, obwohl er draußen deutlich sichtbar Schilder angebracht hat, die auf die Hygienevorschriften hinweisen.

    "Manche wollen dann anfangen zu diskutieren", sagt der Handyshop-Betreiber. "Aber es nutzt ja nix." Ob der Mund-Nasen-Schutz tatsächlich wirke, wisse er nicht, da fehle ihm die medizinische Kenntnis. "Aber es ist mir auch egal", sagt er, denn wenn es nun einmal die gesetzliche Vorgabe ist, dass seine Kunden nicht ohne Maske in den Laden kommen dürfen, dann lasse er sich auch auf keine Diskussionen ein.

    Sein Problem seien dann allerdings die Bewertungen im Internet, vor allem die Google-Rezensionen. Schlechte Bewertungen können ein Geschäft durchaus Kunden kosten, egal, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht. Und tatsächlich findet sich in einigen der schlechtesten Bewertungen, die der Handyshop im Internet hat, als Begründung für die miserable Benotung, dass Kremer auf die Maskenpflicht bestanden und Leute aus dem Laden geworfen habe. In zwei Fällen ging es so weit, dass der Handyshop-Betreiber Kunden angezeigt hat. Dabei gehe es ihm nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern auch um die Ansteckungsgefahr. "Ich sehe das als vorsätzliche Körperverletzung", sagt er.

    Viele motzen, setzen sie aber trotzdem auf

    Andere Geschäftsleute haben dagegen weniger Probleme mit Maskenverweigerern. "Es kommen immer wieder Leute, die sie einfach vergessen haben", sagt Renee Büchner vom Weinhaus Schaffner in Haßfurt. Manchmal komme es auch vor, dass Kunden motzen, dass sie schon wieder eine Maske aufsetzen sollen. "Aber bis jetzt haben wir noch keinen gehabt, der sich geweigert hat", berichtet Büchner.

    Das liege vielleicht auch daran, dass die Haßfurter Weinhandlung kaum Laufkundschaft hat. "Wir haben zu 80 Prozent Stammkunden", sagt Büchner. Je besser man seine Kunden kennt, desto leichter sei es auch, sie davon zu überzeugen, sich an die Hygieneregeln zu halten. Auch er konnte allerdings beobachten, dass die Maskenpflicht für viele wieder in den Hintergrund rückt. Zwischenzeitlich habe es ein Phase gegeben, in der jeder bemüht war, sich an alle Vorschriften zu halten. Mittlerweile gehe das Bewusstsein wieder etwas verloren.

    Wer in Haßfurt einkaufen gehen möchte und seinen Mundschutz vergessen hat, kann übrigens im Weinhaus Schaffner eine Maske kaufen – besonders Kunden, die sich in der Metzgerei nebenan ein Leberkäsbrötchen holen wollen, nutzen dieses Angebot häufig, erzählt Büchner.

    Die Maske bleibt im Auto liegen

    Auch Veronika Lüdecke von der Schuhtruhe in Hofheim hat beobachtet, dass die Maskenpflicht bei vielen Kunden wieder in Vergessenheit gerät. "Aber wir hatten noch keinen, der sich aufgeführt hat", sagt sie. Die, die ohne Maske in den Laden kommen, haben sie offensichtlich einfach vergessen. Zwar werde manchmal gemotzt, dass es lästig sei, das Stück Stoff zu tragen. Aber auch hier habe sich bisher noch niemand geweigert, eine Maske aufzusetzen.

    "Die meisten haben ihre Maske im Auto und haben einfach vergessen, sie mit reinzunehmen", erzählt Lüdecke. Falls tatsächlich mal ein Kunde kommt, der keinen Mundschutz dabei hat, bekommt er auch mal eine Maske von den Mitarbeitern. Zwar soll nicht der Eindruck entstehen, dass der Laden Masken zu verschenken hätte, aber wenn jemand die Absicht hat, sich ein neues Paar Schuhe zu kaufen, soll es nicht an einem vergessenen Mundschutz scheitern.

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