Lange hielt es ein 19-jähriger Angeklagter am Dienstag nicht auf der Anklagebank des Amtsgerichts aus. Nach der Mittagspause erschien er nicht mehr zu der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, wo er sich unter anderem wegen räuberischen Diebstahls verantworten musste. Die Vorsitzende Richterin Ursula Redler schickte eine Polizeistreife los, um nach ihm zu suchen, jedoch erfolglos. Die Verhandlung wurde ausgesetzt und wird am 6. Mai um 15.30 Uhr fortgesetzt. Dann wird der Angeklagte polizeilich auf die Anklagebank begleitet.
Rangelei mit einem Detektiv
Ebenso respektlos wie vor Gericht verhielt sich der Angeklagte laut Anklageschrift im April letzten Jahres, als er aus einem Drogeriemarkt am Nürnberger Hauptbahnhof zwei Dosen eines Brauseherstellers im Wert von knapp fünf Euro mitgehen lassen wollte. Dabei wurde er jedoch von einem Detektiv beobachtet, der ihn auf die unbezahlten Getränke hinwies. Laut Anklage behauptete der 19-Jährige, es seien seine Dosen, und versuchte zu fliehen. Der Detektiv hielt ihn fest. Es kam zu einer Rangelei, bei der der Detektiv Schläge einstecken musste und eine Schürfwunde, ein Hämatom und Schmerzen erlitt. Obendrein wurde er vom Angeklagten wüst beleidigt.

In einem zweiten Anklagepunkt wird dem Angeklagten vorgeworfen, im September letzten Jahres in einer Haßfurter Tankstelle Rauchutensilien für knapp elf Euro gestohlen zu haben. Dies gab der Angeklagte vor Gericht zu.
Angeklagter will Detektiv nicht angefasst haben
Im Fall des Diebstahls in Nürnberg räumte er zwar ein, die Getränke entwendet zu haben, gab im Übrigen den Schwarzen Peter jedoch an den Detektiv weiter. Der habe ihn zuerst aggressiv beleidigt und ihm zweimal mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen. "Ich hatte Angst und wollte fliehen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Der Detektiv habe ihn zu Boden gebracht und dort mit dem Bein im Nacken fixiert. "Ich gab die Dosen gleich zurück. Ich habe ihn nicht einmal angefasst", beteuerte der Angeklagte.
Anders lautete die Aussage des Detektivs im Zeugenstand. Normalerweise müsse im Fall eines geringfügigen Diebstahls der Dieb die Ware bezahlen und erhalte ein dreimonatiges Hausverbot. Der Angeklagte habe jedoch behauptet, Eigentümer des Diebesguts zu sein. Er sei aggressiv gewesen, habe geschlagen und beleidigt. Mithilfe zweier weiterer Personen sei es gelungen, den Angeklagten festzuhalten, bis die Polizei eintraf.
Schon 2024 wegen Diebstahls verurteilt
Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Erst im März dieses Jahres wurde er vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Diebstahls zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in einem Schweinfurter Supermarkt Ware für knapp fünf Euro stahl. Nötig hätte er die Diebstähle nicht. Denn er geht einer regelmäßigen Arbeit nach, von der leben kann.