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KREIS HAßBERGE: Wie ein Banküberfall in Oberschwappach misslang

KREIS HAßBERGE

Wie ein Banküberfall in Oberschwappach misslang

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    Die Mühlen der Justiz mahlen bekannterweise langsam – aber sie mahlen. Das musste am Mittwoch ein 52-jähriger Speditionskaufmann aus dem Landkreis Kronach am Landgericht Bamberg am eigenen Leib erfahren. Die Zweite Strafkammer verurteilte ihn wegen drei Banküberfällen aus den Jahren 2001 und 2002 zu einer dreijährigen Haftstrafe. Seinen ersten Raubzug hatte der Mann am 28. September 2001 gestartet.

    Mit einer Clownsmaske über dem Kopf, weißen Handschuhen und einer Spielzeugpistole in der Hand betrat er um 17.28 Uhr eine Bankfiliale in Ützing (Bad Staffelstein) und forderte die beiden weiblichen Angestellten auf, ihm das Bargeld auszuhändigen. Die ältere der beiden Frauen übergab ihm 16 180 Mark aus dem Tresor. Anschließend mussten die Frauen ihre Handys abgeben und wurden von dem Täter mit Klebeband an ihre Bürostühle gefesselt und im Tresorraum eingesperrt. Danach flüchtete der Räuber mit dem Auto der älteren Frau.

    Ohne Erfolg blieben die zwei weiteren Überfälle. Am 10. Dezember 2001 ging der Täter gegen 16.15 Uhr in die damalige Sparkassenfiliale in Oberschwappach. Diesmal trug er eine Nikolausmaske über dem Kopf und forderte Geld. Doch die Angestellte nahm den Täter nicht ernst.

    „Des geht jetzt net. Des Geld ist schon im Tresor.“

    Bankangestellte zum Täter

    Im Zeugenstand erinnerte sie sich kichernd, dass sie dem Täter sagte: „Des geht jetzt net. Des Geld ist schon im Tresor und der ist zeitschlossgesichert.“ Sie sei hinter einer schusssicheren Glasscheibe gesessen und habe sich daher sicher gefühlt, sagte sie dem Gericht. Als eine Kollegin hereinkam, habe sie lapidar gesagt: „Ich werd grad überfalln.“ Während der Unterhaltung mit dem Möchtegern-Räuber drückte sie den Alarmknopf und informierte den Täter darüber, dass sie bereits die Polizei alarmiert habe. „Ich hab gedacht, der Oti Schmelzer (Komödiant aus Oberschwappach) spielt mir einen Scherz“, gab sie zu Protokoll. Weniger lustig nahm es der Täter, der auf der Anklagebank beklagte, dass ihn die Dame nicht für voll genommen habe. Er sei aus der Bank geflüchtet und habe ein Auto angehalten, das ihn mitnahm. Dummerweise für ihn hinterließ er dabei einen Fingerabdruck auf der Beifahrertür, der ihn Jahre später überführen sollte.

    Auch der dritte Coup war nicht von Erfolg gekrönt. Am 7. Januar 2002 wartete der Angeklagte im Vorraum der Raiffeisenfiliale in Trunstadt. Als die Angestellte die Filiale aufschließen wollte, bedrohte er sie, mit einer Clownsmaske verkleidet, mit seiner Spielzeugpistole. Die Bedrohte schrie laut auf und rannte weg. Sie sei zehn Wochen lang krankgeschrieben gewesen und habe Angstzustände gehabt, schilderte sie ihr Schicksal vor Gericht. Auch die beiden Angestellten in Ützing brauchten noch lange, um die Tat zu verarbeiten. Mit der Älteren der beiden vereinbarte der Angeklagte die Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld. Dass er überhaupt nach der langen Zeit gefasst werden konnte, ist dem Fortschritt der Technik im Kriminalwesen zu verdanken.

    Das Bayerische Kriminalamt teilte der Kripo in Schweinfurt im Juli vergangenen Jahres mit, dass sie einen „Treffer“ zur damaligen Fingerspur am Fluchtauto habe. Daraufhin überwachten die Kriminalbeamten das Telefon der Verwandten des Angeklagten und dessen Handy. Die Rentenversicherung habe ihnen dann die Adresse des Angeklagten in Berlin mitgeteilt, sagte der ermittelnde Beamte im Zeugenstand. Seine DNA stimmte mit den an den Tatorten gefundenen Spuren überein. Ein Sondereinsatzkommando nahm den Täter am 16. Oktober 2018 fest.

    Seitdem sitzt er in U-Haft in Bamberg. Auf der Anklagebank war der 52-Jährige voll geständig. Die Taten begründete er mit seiner Spielsucht, der er bereits als 18-Jähriger im Jahr 1985 erlegen sei. Er stammt aus gutem Haus. Sein Vater habe seine Sucht mit rund 300 000 Mark finanziert. Das Geld habe er vor allem mit Sportwetten verzockt.

    „Die Taten waren an der Schwelle zum Dilettantismus“

    Christian Lang, Richter

    Im Zeitraum vor den Banküberfällen habe er sich 7000 Mark von zwielichtigen Russen geliehen, denen er 10 000 Mark zurückzahlen sollte. Da er das Geld am Rückzahlungstag nicht hatte, entschied er sich zu den Überfällen. Er kundschaftete telefonisch die Banken aus, in denen nur weibliches Personal beschäftigt war. Nach den Taten tauchte der Angeklagte unter. Er lebte in München, Ludwigshafen, Bad Steben und seit 2009 in Berlin, wo er in Studentenwohnungen zur „Zwischenmiete“ wohnte. Über Wasser gehalten habe er sich mit Wetten. Laut psychiatrischem Gutachter war der Angeklagte bei seinen Taten voll schuldfähig.

    Staatsanwalt Andreas Ullstein beantragte daher eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Verteidiger Christian Barthelmes sah einen minderschweren und atypischen Fall vorliegen. Sein Mandant sei seit zwölf Jahren straffrei. Das Leben im Untergrund sei für ihn sehr belastend gewesen. Eine Haftstrafe würde bei ihm „mehr kaputtmachen“. Daher hielt der Anwalt eine zweijährige Bewährungsstrafe für angemessen.

    Das Gericht verhängte eine dreijährige Haftstrafe. Die Taten seien „an der Schwelle zum Dilettantismus“ gewesen, sagte Richter Christian Lang in der Urteilsbegründung. Wenn der Angeklagte nach seiner Haftentlassung wieder zu Geld kommt, muss er das gestohlene Geld an die Bank zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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