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Kitzingen: 3G im Landkreis Kitzingen: Wo es jetzt Schnelltests gibt

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3G im Landkreis Kitzingen: Wo es jetzt Schnelltests gibt

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    Schilder weisen  in Kitzingen den Weg in Richtung Impf- und Testzentrum.
    Schilder weisen  in Kitzingen den Weg in Richtung Impf- und Testzentrum. Foto: Daniel Peter

    Seit Freitag, 3. September, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Kitzingen über dem Schwellenwert von 35. Damit treten von diesem Dienstag an neue Regeln in Kraft. Zu einigen Dienstleistungen und Veranstaltungen in Innenräumen haben dann nur noch Menschen Zutritt, die vollständig gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.

    Entsprechende Nachweise müssen unter anderem beim Friseur und anderen körpernahen Dienstleistungen vorgezeigt werden, ebenso in der Innengastronomie, in Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Bädern und Thermen, für den Zutritt zu Indoorspielplätzen, Spielhallen, Fitnessstudios und Bildungseinrichtungen und bei Veranstaltungen in nicht privaten Räumlichkeiten wie im Theater. Im Handel, ÖPNV und in Gottesdiensten sind keine Nachweise erforderlich.

    Wie alt dürfen Corona-Tests sein?

    Nachweise für negative Testergebnisse müssen aktuell sein: Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Doch wo bekommt man einen Testnachweis, wenn man weder geimpft noch genesen ist?

    Einen PCR-Test bekommt man im Bayerischen Testzentrum in Albertshofen, das vom Bayerischen Roten Kreuz als Drive-In Teststelle betrieben wird. Es befindet sich in der Kitzinger Straße auf Höhe des Feuerwehrgerätehauses. Termine werden online oder per Telefon unter (09321) 928-3551 vergeben. Die Telefonsprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.corona-test-kitzingen.de. Menschen mit Symptomen sollten sich aber weiterhin bei Hausärzten testen lassen. 

    Schnelltestzentrum Kitzingen

    Antigen-Schnelltests per Nasenabstrich kann man gegenüber dem Kitzinger Impfzentrum im Marshall-Heights-Ring 15 bekommen. Dafür müssen Interessierte online einen Termin buchen, ebenfalls auf www.corona-test-kitzingen.de. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 13.30 bis 18 Uhr und Sonntag von 8 bis 12 Uhr. In der aktuellen letzten Ferienwoche sind die Öffnungszeiten erweitert worden, vor allem damit sich Schülerinnen und Schüler vor Schulstart noch einmal testen lassen können. Aktuell ist das Schnelltestzentrum daher täglich von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 18 Uhr geöffnet.

    Daneben nennt das Landratsamt Kitzingen auf Anfrage dieser Redaktion zwei privat organisierte Schnellteststrecken, die dem Gesundheitsamt aktuell als "in Betrieb" gemeldet sind: In Volkach kann man einen Schnelltest in der Promedklinik in der Friedensstraße 3 bekommen, in Mainstockheim bei Computer Holzmann am Götzenberg 2. 

    Corona-Schnelltests werden für Ungeimpfte auch im Landkreis Kitzingen Pflicht, wenn sie Innenräume von Gaststätten oder Kinos betreten oder zum Friseur gehen wollen.
    Corona-Schnelltests werden für Ungeimpfte auch im Landkreis Kitzingen Pflicht, wenn sie Innenräume von Gaststätten oder Kinos betreten oder zum Friseur gehen wollen. Foto: Moritz Frankenberg, dpa

    Viele Apotheken und Ärzte bieten Schnelltests an

    Apotheken und die Ärzteschaft müssen sich nicht beim Gesundheitsamt melden, wenn sie Schnelltests anbieten. Daher lohnt es sich vor Ort nachzufragen. Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium sollten mindestens folgende Apotheken Schnelltests anbieten. 

    • Dettelbach: Weingarten-Apotheke
    • Kitzingen: Stern-Apotheke, Brücken-Apotheke, Apotheke im E-Center
    • Mainbernheim: Stadtapotheke
    • Marktbreit: Adler-Apotheke, Schloss-Apotheke
    • Marktsteft: Marktstefter Apotheke
    • Schwarzach am Main: Apotheke am Markt
    • Volkach: Apotheke im Einkaufspark, Riemenschneider-Apotheke
    • Wiesentheid: Marienapotheke, Franconia-Apotheke

    Ab 11. Oktober werden die Corona-Tests kostenpflichtig. Ausnahmen gelten für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, also beispielsweise Schwangere und Kinder. Für sie bleiben Schnelltests kostenlos. Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls von der Nachweispflicht ausgenommen. Auch während der Ferien reicht es, wenn sie einen Schülerausweis, eine Schüler-Fahrkarte oder einen Kinderausweis (im Grundschulalter) vorlegen können. 

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