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Kitzingen: Abzocke bei Polsterreinigung landet vor Gericht

Kitzingen

Abzocke bei Polsterreinigung landet vor Gericht

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    Der Angeklagte vor der Kitzinger Strafrichterin soll "professionelle Reinigung von Polstermöbel und Teppichen angeboten haben, ohne dazu in der Lage zu sein".
    Der Angeklagte vor der Kitzinger Strafrichterin soll "professionelle Reinigung von Polstermöbel und Teppichen angeboten haben, ohne dazu in der Lage zu sein". Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Professionelle Polster- und Teppichreinigung hat eine Firma Anfang 2021 in Zeitungsanzeigen angeboten. Kunden, die auf die werbewirksamen Vorher-Nachher-Fotos hereingefallen sind, haben viel Geld für so gut wie nichts gezahlt. Eine Frau aus Volkach, die auf 1400 Euro und einem fleckigen Sofa sitzen blieb, hat Anzeige erstattet. Fast zwei Jahre später sind Betrugsverfahren gegen drei Beteiligte in Kitzingen angelaufen.

    Der Vorwurf: Gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug. Die Drei sollen eine "professionelle Reinigung von Polstermöbel und Teppichen angeboten haben, ohne dazu in der Lage zu sein". Während die zwei "mutmaßlichen Haupttäter" auf ihre Verfahren warten, saß jetzt ein 56-Jähriger auf der Anklagebank. Auf seinen Namen war das Gewerbe in Dettelbach angemeldet worden. Sein Name stand unter einem Mietvertrag für Gewerberäume. Und unter seinem Namen sind seine "Mitarbeiter" bei Kunden aktiv geworden und haben auch kassiert.

    Couch-Reinigung für 1400 Euro

    1400 Euro zum Beispiel bei der 73-Jährigen aus Volkach. "Ich wollte meine 20 Jahre alte Couch auf Vordermann bringen lassen", erzählte die als Zeugin. Sie nahm Kontakt auf. Ein Mann schaute sich das Sofa an und und wollte knapp 2000 Euro für die Reinigung. Als das der Frau zu viel war, wurde man sich bei 1400 Euro einig.

    Wenig später rückte eine Mitarbeiterin an. Der "Frachkraft" reichten ein Eimer, zwei Flaschen Putzmittel, ein Schwamm und ein Lappen. Zwei Stunden später war die "professionelle" Reinigung abgeschlossen. Obwohl die Auftraggeberin massive Zweifel an der Qualität der Arbeit hatte, zahlte sie die 1400 Euro im bar. Warum, blieb in dem Verfahren unklar.

    Wenig später kam die Reue. Es zeigten sich Flecken auf der Couch. Die Frau reklamierte. "Dann ging der Terror los", sagte sie dem Gericht. Nachbesserungstermine wurden vereinbart und nicht eingehalten, Telefonate nicht mehr angenommen. Dann reichte es der Frau. Sie erstattete Anzeige. Die Ermittlungen wegen Betrugs liefen an. Die Anklagen folgten, unter anderem gegen den 56-Jährigen.

    Den Namen "hergegeben"

    Nachdem der zu einem ersten Termin im Herbst 2022 nicht erschienen war, hat das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen. Der Mann ging am 17. November 2022 in Untersuchungshaft. Genau zwei Monate später wurde er zur zweiten Verhandlung vorgeführt. Dort machte er keinerlei Aussagen. Dennoch wurde nach drei Zeugen klar, dass der Mann wohl "nur" seinen Namen für das dubiose Unternehmen hergegeben hat. Es folgte der Hinweis von Richterin Ilka Matthes, dass auch eine Verurteilung "nur" wegen Beihilfe zum Betrug in Frage komme.

    Es wurde am Ende kein Urteil. Auch mit Blick auf den "deutlich abgeschwächten Vorwurf" und die Untersuchungshaft kam schnell eine Einstellung des Verfahrens ins Spiel. Der Staatsanwalt wollte nur bei einem "STrEG-Verzicht" (Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahme) mitmachen, also dem Verzicht des Angeklagten auf eine mögliche Entschädigung für die Untersuchungshaft.

    Nach einer kurzen Beratung mit seinem Mandanten sagte der Verteidiger zu dem Ergebnis: "Erklärt, besprochen und für gut befunden." Die Richterin stellte das Verfahren ein. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Der 58-Jährige konnte seine Sachen aus der JVA holen und die als freier Mann verlassen. Einen Einfluss auf die noch ausstehenden Verfahren dürfte diese Einstellung allerdings keine haben.

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