Die Geburtstagsfeier mit Zeltübernachtung am 30. Juni 2024 in den Weinbergen bei Iphofen wird ein 44-Jähriger so schnell nicht vergessen. Als gegen zwei Uhr seine Frau plötzlich Schmerzen bekam, setzte er sich ans Steuer und wollte nach Hause fahren. Wenig später wurde der Mann auf der Bundesstraße 286 aus dem Verkehr gezogen. Und er hatte ein Problem.
Der Mann hatte bei der Freiluftparty kräftig mitgefeiert. Eine Blutprobe ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Damit war die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille weit überschritten. Dafür gab es einen Strafbefehl: 4200 Euro (60 Tagessätze zu 70 Euro) sollte der Lagermitarbeiter zahlen. Zudem war die Fahrerlaubnis für neun Monate weg. Dagegen legte er Einspruch ein.
"Entschuldigender Notstand"
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen versuchte er den Vorfall zu erklären. Seine Frau habe vor Monaten einen Unfall und danach immer wieder schmerzhafte Anfälle gehabt. Während der Feier war es wieder soweit. "Ich bin in Panik geraten", sagte er. Er wollte seine Frau nach Haus fahren, damit sie ihre Medikamente nehmen konnte. Sein Verteidiger verwies auf die schwierige Situation, sah in der Aktion "schon einen entschuldigenden Notstand" und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Das sahen die Staatsanwältin und das Gericht nicht so. Die Frage, warum er kein Taxi oder den Notarzt gerufen habe, blieb unbeantwortet. Dass er gefahren sei, sei "menschlich nachvollziehbar". Ein solcher Notfall rechtfertige aber keine Trunkenheitsfahrt. "Sie hätten andere Möglichkeiten gehabt", sagte die Staatsanwältin. Richterin Ingrid Johann ergänzte: "Sie haben sich falsch entschieden, seien sie froh, dass nichts passiert ist."
Sperre der Fahrerlaubnis verkürzt
Nachdem sich abzeichnete, dass es mit der Einstellung nichts wird, wurde der Einspruch auf die Rechtsfolgen begrenzt. Das Gericht passte die Geldstrafe an die aktuellen Einkommensverhältnisse an und verkürzte die Sperre für die Fahrerlaubnis um einen Monate. Damit zahlt der Mann am Ende 2500 Euro (50 Tagessätze zu 50 Euro), die Feier bleibt dennoch eine teure Veranstaltung.