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Abtswind: Auch Tiny Häuser müssen sich ans Baurecht halten

Abtswind

Auch Tiny Häuser müssen sich ans Baurecht halten

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    Ein schmaler Grundstücksstreifen genügt zum Aufstellen: Blick ins Innere des Tiny Houses in Abtswind.
    Ein schmaler Grundstücksstreifen genügt zum Aufstellen: Blick ins Innere des Tiny Houses in Abtswind. Foto: Tobias Göpfert

    Die Idee vom Wohnen auf kleinstem Raum findet immer mehr Interessenten. Doch was sagt das Landratsamt Kitzingen zu der Bau- und Wohnform der Tiny Häuser? Corinna Petzold-Mühl von der Pressestelle gibt Auskunft.

    Frage: Gibt es bereits Tiny-Häuser im Landkreis Kitzingen? Wie durchlässig sind die Bebauungspläne, um so etwas zu gestatten?

    Corinna Petzold-Mühl: Ja, es gibt Tiny-Häuser; die genaue Zahl können wir nicht beziffern. Im Grunde sind es einfache Wohnhäuser. Das Baurecht macht hier keinen Unterschied. Der Begriff "Tiny-Haus" ist baurechtlich ohne Bedeutung.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese Gebäude genehmigt werden? Was müssen diese Tiny-Häuser einhalten?

    Petzold-Mühl: Wegen der Zulässigkeit im Einzelfall kommt es auf den jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde an.

    Hat diese Wohnform aus Sicht der Baufachleute im Landratsamt Zukunft?

    Petzold-Mühl: Tiny Häuser sind eine gute zusätzliche Möglichkeit der weiteren Verdichtung bzw. Nachverdichtung im bereits bebauten Bereich, auch innerorts.

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