Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten gilt seit einiger Zeit zwar nicht mehr generell als Verbrechen samt Mindeststrafe von einem Jahr. Dennoch wird der Besitz solcher Dateien empfindlich bestraft. Das musste jetzt ein 36-Jähriger in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen zur Kenntnis nehmen.
Kitzingen