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Kitzingen: Aus dem Gericht: 500 Euro für Schiedsrichterbeleidigung

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Aus dem Gericht: 500 Euro für Schiedsrichterbeleidigung

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    Vor dem Kitzinger Amtsgericht ging es um eine Beleidigung auf dem Sportplatz (Symbolbild).
    Vor dem Kitzinger Amtsgericht ging es um eine Beleidigung auf dem Sportplatz (Symbolbild). Foto: Volker Hartmann

    "Bist du behindert?" Diese Frage an einen Schiedsrichter während eines Fußballspiels ist eine Beleidigung und kostet einen 24-Jährigen 500 Euro. Mit der Zahlung des "Schmerzensgelds" kommt der Hobbyfußballer gut weg. Ein Verfahren wegen Körperverletzung hat das Gericht eingestellt.

    Es wurde hektisch am 12. Mai 2019 gegen 16.50 Uhr auf einem Sportplatz im Landkreis. Weil ihm eine Entscheidung nicht gepasst hat, ging der 24-Jährige mit den Worten "Bist du behindert?" auf den Schiedsrichter los. Zudem schubste er ihn und hielt ihn fest. Das hatte zur Folge, dass sich der Schiri auf die Zunge biss und Schmerzen davon trug.

    Richterin machte "kurzen Prozess"

    Der Anzeige folgte ein Strafbefehl und der ging von Beleidigung und Körperverletzung aus. Nach dem Einspruch kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen. Dort machte Richterin Patricia Finkenberger "kurzen Prozess". Sie nahm den Vorschlag der Staatsanwaltschaft aus dem Strafbefehlsverfahren auf. Die hatte schon da im Blick auf die eher weniger schwere Körperverletzung die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ins Spiel gebracht.

    Der Rechtsanwalt des Fußballers nahm den Ball sofort auf. Dass sein Mandant das Angebot zunächst nicht angenommen habe, sei ein Missverständnis gewesen. "Die Beleidigung wird eingeräumt", sagte er noch. Dafür habe sich sein Mandant inzwischen auch entschuldigt. Nach kurzer Prüfung stimmte der  Staatsanwalt einer Einstellung zu. Die Geldauflage in Höhe von 500 geht auf Vorschlag von Finkenberger quasi als Schmerzensgeld für die Beleidigung auf das Konto des Schiedsrichters.

    Das war dann auch schon der Schlusspfiff in dem schnellen Prozess. Die zahlreichen geladenen Zeugen mussten nicht eingewechselt werden.

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