Die 36-jährige Frau befindet sich – einmal mehr – in einer schwierigen Lebenssituation. Das Geld reicht wie so oft hinten und vorne nicht. Die Beziehung steht vor dem Aus. Die Probleme türmen sich - etwa beim Thema Autoversicherung. Sie selbst kann auf ihren Namen,
nur noch schwer Versicherungen abschließen. Und wenn, dann nur gegen den vollen Jahresbeitrag. Also kommt sie auf die Idee, die Daten ihres Ex-Mannes einzugeben. Der sei, so beteuert die Frau, damals damit einverstanden gewesen.Die erste Versicherung im Sommer 2021 wird nicht wirksam – weil kein Beitrag gezahlt wird. Bis auf eine Gebühr von 88 Euro entstand kein Schaden. Im Spätherbst 2021 der zweite Versuch: Wieder gibt die Frau die Daten des Noch-Mannes an. Weil aber selbst die Vierteljahresrechnung erneut nicht beglichen werden kann, wird auch diese Versicherung nicht wirksam.
Die Sache wäre ohne Folgen geblieben, wenn da nicht im Sommer die endgültige Trennung gewesen wäre. Der Mann sagt plötzlich: Er habe nichts von den Versicherungen in seinem Namen gewusst. Damit bewegt sich der Fall im Straftatbereich. Es geht, so liest es die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung am Kitzinger Amtsgericht vor, um "Fälschung beweiserheblicher Daten".
Seit Mitte 2023 steht die Frau unter Bewährung
Der Ex, der als Zeuge geladen ist, erscheint nicht. Dafür ist die Bewährungshelferin der Angeklagten da. Die 36-Jährige bringt es auf zwei Vorstrafen: Im Sommer 2022 bekam sie eine Geldstrafe über 3600 Euro verpasst, ein Jahr später setzte es dann eine dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung. Seither kennen sich die beiden Frauen.
Die Bewährungshelferin setzt sich vehement für die Frau ein, die in ihrem Leben bisher wenig Glück hatte. Im Job fasst sie nicht Fuß, der Ex zahlt kaum Unterhalt für das gemeinsame Kind. Termine bei der Schuldnerberatung seien schwer zu bekommen, auch der Antrag beim Jugendamt auf Unterstützung ziehe sich hin.
Die Ämter sind "total überlastet", die Frau ist überfordert
Alle seien "total überlastet", klagt die Bewährungshelferin – und das sei nun wirklich nicht die Schuld der Angeklagten. Durch die Gesamtsituation und weil alles immer nur schleppend vorangehe, bestehe das Leben der 36-Jährigen "immer nur aus Mangelverwaltung". Das wiederum überfordere die Frau. So sehr sie sich auch mühe und abstrampele – am Ende hat sie im Monat nur 100 Euro mehr, als wenn sie Bürgergeld beantragt hätte.
Das eindrucksvolle Plädoyer – und das Fernbleiben des Ex – zeigen Wirkung bei der Strafrichterin: Man habe es in der Tat mit einem "schwierigen Gesamtkonstrukt" zu tun. Mit Blick auf die laufende Bewährung und weil die Versicherungsverträge vor der Bewährungszeit abgeschlossen wurden, wird das Verfahren eingestellt. Der Bewährungshelferin sei Dank.