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Kitzingen: Ohne Fahrerlaubnis auf der Straße: Bauernsohn kann das Traktorfahren nicht lassen

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Ohne Fahrerlaubnis auf der Straße: Bauernsohn kann das Traktorfahren nicht lassen

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    Symbolfoto: Landwirte fahren mit ihren Traktoren frühmorgens auf der Straße. Weil der Sohn eines Landwirts ohne Fahrerlaubnis auf einer Landstraße unterwegs war, stand er nun vor Gericht.
    Symbolfoto: Landwirte fahren mit ihren Traktoren frühmorgens auf der Straße. Weil der Sohn eines Landwirts ohne Fahrerlaubnis auf einer Landstraße unterwegs war, stand er nun vor Gericht. Foto: Daniel Peter

    Ohne die nötige Fahrerlaubnis der Klasse L hat der Sohn eines Landwirts im Landkreis einen schweren Traktor auf einer Landstraße gesteuert und ist erwischt worden. 600 Euro hat er für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gezahlt. Jetzt wird die Familienkasse durch die Fahrt noch einmal belastet: Der Vater muss 750 Euro (15 Tagessätze zu 50 Euro) zahlen.

    Wegen des "vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis", hatte der 52-Jährige einen Strafbefehl erhalten. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hat, fand er sich auf der Anklagebank des Amtsgerichts Kitzingen wieder. Am Ende blieb es zwar bei den 750 Euro. Erreicht hat der Mann mit seinem Verteidiger immerhin, dass aus dem "vorsätzlichen Zulassen" im Strafbefehl ein "fahrlässiges Zulassen" wurde.

    Sohn sollte auf der Wiese bleiben

    Der Mann hatte im Sommer seinen Sohn auf eine hofeigene Wiese gefahren, wo der dann mit dem Traktor unterwegs war. Weil der Bauer wusste, dass der Nachwuchs gerne Traktor fährt und schon mal beim Schwarzfahren erwischt worden war, gab es den Hinweis, dass der junge Mann auf der Wiese bleiben sollte. "Es war klar ausgemacht, dass ich ihn wieder abhole", sagte der Landwirt.

    Die Worte allerdings verhallten ungehört. Wenig später wurde der Nachwuchslandwirt mit dem Traktor auf der Landstraße gestoppt. "Sie hätten damit rechnen müssen, dass der Sohn fahren wird", hielt ihm Richterin Patricia Finkenberger vor. Man könne jetzt das große Rad drehen und viele Zeugen hören, sagte die Richterin, vermutlich mit dem Ergebnis, dass der Sohn nicht zum ersten Mal mit dem schweren Gerät unterwegs war.

    Billiger wurde es nicht

    Der Hinweis von Finkenberger, dass es mit einem Urteil nicht billiger wird als im Strafbfehl, hatte schließlich Wirkung. Der Mann nahm den Einspruch zurück. Das Gericht wandelte die "vorsätzliche" in eine "fahrlässige" Zulassung um. Damit konnten am Ende alle Seiten leben. Der Landwirt verließ das Gericht mit dem Hinweis: "Der wird hundertprozentig nicht mehr ohne Führerschein fahren."

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