Eines ist klar: Den Besitzern von zwei Rottweilern, zwei Rhodesian Ridgebacks und einem Bull-Mastiff geht's weniger ums Geld, als vielmehr um die ihrer Meinung nach per Steuer verbriefte Diskriminierung ihrer Tiere. Die seien allesamt von der Stadt "zu Unrecht" als Kampfhunde eingeordnet worden.
Beleg der Hundehalter: Ihre fünf Tiere besäßen ein Negativzeugnis, hätten also einen Wesenstest bestanden und gälten deshalb weder als gesteigert aggressiv noch als gefährlich. Damit seien sie keine Kampfhunde und dürften bei der Hundesteuer nicht mit dem deutlich erhöhten Satz belegt werden.
Fakt ist: Die fünf Hunde gehören oder gehörten alle der Kampfhunde-Kategorie II an (Rhodesian Ridgeback seit Ende 2002 nicht mehr). Bei diesen Tieren werden Kampfhunde-Eigenschaften vermutet, die bei Kategorie I als gesichert gelten. Die Halter bezweifeln, ob es überhaupt zu "aggressivem Verhalten neigende Hunderassen" gibt. Sicher sei, dass ihre Tiere nicht gefährlicher seien als ebenso große und schwere Hunde.
Ein Dorn im Auge der Hundebesitzer ist offensichtlich der Deutsche Schäferhund. Der hätte nach Ansicht der Kläger längst in der Liste gefährlicher Hunde landen müssen. Schließlich seien Tiere dieser Rasse mit Abstand am häufigsten in schwere "Beißunfälle" verwickelt. Dass die Stadt Volkach ihre Verpflichtung zur Überprüfung der Kampfhund-Liste nicht erfüllt habe und darin immer noch der Schäferhund fehle, sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Richter bringen ihre Ansicht zur Volkacher Steuersatzung auf den Punkt: Wer als Kampfhund drinsteht, dessen Herrchen muss die Kampfhund-Pauschale von 300 Euro blechen, selbst wenn sein Vierbeiner ein ungefährliches Exemplar seiner Spezies wäre. Schließlich - so die Richter - wolle die Stadt "zulässiger Weise" solche Hunde zurückdrängen, "die aufgrund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln."
Eine "erdrosselnde Wirkung" der verteuerten Hundesteuer in Volkach konnte das Verwaltungsgericht nicht erkennen. Wer einen solchen Hund unbedingt wolle, dem werde das bei 25 Euro pro Monat nicht unmöglich gemacht. Dass die Ausgabe manchen vom Kauf eines solchen Tiers abhalte, erfülle wiederum den "Lenkungszweck" der erhöhten Steuer - die Eindämmung der Kampfhunde-Haltung.
Interessant am Rande: Für das Gericht ist der Gesetzgeber in sachen Kampfhunde immer noch in einer "Experimentalphase". Die habe dazu geführt, dass der Rottweiler 2002 als erste "althergebrachte" Rasse in der Kampfhundliste landete. Dafür flog der Rhodresian Ridgeback raus und gilt seither als harmlos. In der Kampfhundliste könnten nach Meinung des Gerichts irgendwann auch der Deutsche Schäferhund landen, der aber noch eine "größere soziale Akzeptanz" in der Bevölkerung genieße. Dieses "positive Vorurteil" rühre auch von der Erfahrung bei Züchtern und Haltern mit den Eigenschaften der Hunde, "deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheint." (AZ: W 2 K 03.807)