Dass es beim Erben nicht immer ohne Streit abgeht, ist fast der Normalfall. Eine besonders heftige Auseinandersetzung um das Erbe der Eltern tobt ganz offenbar im Raum Dettelbach. Zwei Brüder liefern sich einen Streit um zwei landwirtschaftliche Anwesen, der nicht nur Zivilgerichte beschäftigt.
Es herrscht Eiszeit zwischen den Brüdern
Jetzt ist das Thema auch bei der Strafrichterin Ilka Matthes am Amtsgericht aufgeschlagen. Einer der Brüder saß auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Beleidigung und versuchte Nötigung. Der andere war als Zeuge geladen. Beide würdigten sich keines Blickes. Es herrscht spürbar Eiszeit zwischen den Parteien.
Dazu kann auch der aktuelle Fall beigetragen haben. Der 53-Jährige soll seinem Bruder im Oktober 2023 ein Schreiben in den Briefkasten geworfen haben. Darin hat er ihn als "Erbschleicher" bezeichnet und eine Reihe von Forderungen im Zusammenhang mit der Erbstreitigkeit erhoben. Um denen Nachdruck zu verleihen, hat er eine Frist gesetzt und angekündigt, die zusammengefassten Vorwürfe an öffentlichen Orten auszuhängen.

Der Bruder zeigte ihn an. Folge war der Strafbefehl. 700 Euro (zehn Tagessätze zu 70 Euro) sollte der freie Handelsvertreter zahlen. Er legte Einspruch ein. Die Verhandlung in Kitzingen folgte.
Da räumte er ein, den Brief geschrieben zu haben. Er habe keine andere Möglichkeit gesehen. Der Bruder habe ihm alle Unterlagen in der Erbsache verweigert. Sein Ruf sei massiv geschädigt worden. Er sei unter anderem als Mietparasit bezeichnet worden. Zudem sei ihm das Finanzamt wegen der Erbschaftssteuer im Nacken gesessen. "Ich stand mit dem Rücken an der Wand", sagte er. Er sehe allerdings inzwischen ein, dass das nicht alles richtig war. Das, was im Strafbefehl stehe, stimme so.
Die Richterin empfiehlt den Streithähnen, das Kriegsbeil zu begraben
Bevor er noch tiefer in die Details des Streits einsteigen konnte, kam die Notbremse. "Das artet aus", stellte die Staatsanwältin fest. Die Richterin betonte, es gehe nicht um die Erbsache, sondern in dem Strafverfahren ausschließlich und die Beleidigung und versuchte Nötigung. Und da sei er mit zehn Tagessätzen sehr günstig weggekommen.
Das sah der Mann schließlich ein. Er beschränkte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Die passte das Gericht dem aktuellen Einkommen auf 30 Euro an. Damit ist das Thema vom Tisch.
Der Streit aber noch lange nicht. Der 53-Jährige kündigte an, seinen Bruder wegen übler Nachrede anzuzeigen. Auch zivilrechtlich ist die Sache lange nicht ausgestanden. Daran werden wohl auch die "warmen Worte" nichts ändern, die das Gericht dem Mann mit auf den Weg gab. Die Empfehlung, die Situation doch lieber irgendwie zu bereinigen und sich nicht gegenseitig mit "Straf- und Zivilverfahren zu überziehen", hatte keine sichtbare Wirkung bei den beiden Kontrahenten.