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KITZINGEN: Bewährung mit 41 Vorstrafen

KITZINGEN

Bewährung mit 41 Vorstrafen

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    Zum einen sind die Taten, die sich um die Jahreswende 2005/ 2006 ereignet haben, nicht unbedingt schwere Fälle, wenn gleich der gerichtsbekannte Rentner gegenüber einer Rechtspflegerin, einer Versicherungsmaklerin und einem Rechtsanwalt durchaus massiv aufgetreten ist. Zum anderen liegt die letzte Haftstrafe zwei Jahrzehnte zurück, danach seien es nur noch Geldstrafen gewesen.

    Mit Sprüchen wie „Wer Wind sät, wird Sturm ernten“, mit Ankündigungen, er habe „nicht mehr lange Geduld“, mit Warnungen ? la: „Wenn Sie mich kennen würden, würden Sie nicht so ruhig bleiben“ bis hin zu Drohungen, dass ein bestimmtes Anwesen „auch schnell mal brennen“ könne, soll er erfolglos versucht haben, seinen Geldforderungen Nachdruck zu verleihen.

    „Manchen mögen Sie damit beeindrucken können – mich aber nicht“

    Der Richter an die Adresse des Angeklagten

    Denn der 68-Jährige glaubt, ihm stünde Geld zu, weil er sich um die Versorgung einer Pflegebedürftigen kümmert, die unter Betreuung gestellt ist. Für sie führt er Arbeiten aus, sieht nach dem Rechten – wofür er Bezahlung erwartet. 5000 Euro an Forderungen sollen so zusammen gekommen sein, was in diesem Verfahren auch niemand in Frage stellt.

    Wegen dieser Forderung habe der Angeklagte auf die Pflegebedürftige eingewirkt, eine Versicherung zu kündigen, so ein Zeuge. Dass die unter Betreuung Stehende dem zustimmte, rief sowohl den sie betreuenden Rechtsanwalt auf den Plan als auch die Versicherungs-Kauffrau, die Sachbearbeiterin jener Police war.

    Der Geldfluss sei dem Angeklagten wohl nicht schnell genug gegangen, sagt der Rechtsanwalt, der laut eigenen Angaben inzwischen aufgrund des massiven Auftretens des Rentners, der ihn häufig angerufen und in der Kanzlei aufgesucht habe, die Betreuung der Frau abgegeben hat. „Er hat mir unterstellt, mit der Versicherungs-Kauffrau unter einer Decke zu stecken, mit ihr ein körperliches Verhältnis zu haben und meinen Job nicht richtig zu machen“, sagt er.

    Die Versicherungs-Kauffrau erinnert sich, dass er bei ihr am Hoftor aufgetaucht sei, sich laut beschwert habe, dass das Geld aus der gekündigten Police noch nicht da sei und dass so ein Anwesen wie das ihre „brennen“ könne.

    Droh-Kulisse aufgebaut

    Später sei er bei der mit dem Fall befassten Rechtspflegerin am Kitzinger Amtsgericht sechsmal am Telefon laut und aufbrausend geworden, ebenfalls, weil ihm das Geld nicht schnell genug floss. Mit dem Satz: „Ich hab' noch ein bisschen Geduld, aber nicht mehr lange“, habe er gegenüber der Justiz-Beamtin eine Droh-Kulisse aufbauen wollen, sagt der Richter, gerade deswegen habe er die möglichen Folgen bewusst im Dunklen gelassen.

    Der gesamte Vorgang, so der Richter, spiegele die längst schon amtsbekannte Art des Angeklagten wider, seine Umgebung mit beständiger, systematisch eingesetzter Impulsivität unter Druck zu setzen. „Manchen mögen Sie damit beeindrucken können – mich aber nicht“, sagt der Richter zum Angeklagten, der beinahe die gesamte Verhandlung über vom Vorsitzenden gemahnt werden muss, den Zeugen Fragen zu stellen, statt ihnen nur weitschweifige Vorhalte zu machen. Auch in die Urteilsbegründung redet er hinein.

    Neben der zehnmonatigen Bewährungsstrafe wird er am Ende zu einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt.

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