Es war ein Allerweltsunfall, wie er täglich vorkommt. Ende August 2024 ist im Kreisverkehr am Ortseingang von Kitzingen aus Richtung Mainbernheim ein Autofahrer auf ein Motorrad aufgefahren. Der erste Eindruck: Das Motorrad war leicht beschädigt. Der Fahrer unverletzt.
Die Sache wurde "ohne Hektik und ganz normal geregelt". Die Polizei wurde geholt. Der Autofahrer räumte eine Unachtsamkeit ein, zahlte 40 Euro für eine Ordnungswidrigkeit. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Damit war die Sache für den 86-jährigen Unfallverursacher eigentlich erledigt – eigentlich.
Einige Wochen später holte der fast schon vergessene Unfall den Rentner ein. Dem flatterte aus heiterem Himmel ein Strafbefehl ins Haus. 2000 Euro (40 Tagessätze zu 50 Euro) sollte er plötzlich für den "leichten Unfall" und eine fahrlässige Körperverletzung zahlen. "Ich konnte das nicht verstehen", sagte er dem Gericht. Er legte Einspruch ein.
Kleiner Blechschaden wurde plötzlich groß
Warum aus der Ordnungswidrigkeit eine Verkehrsstraftat geworden war, wurde in der dem Einspruch folgenden Hauptverhandlung deutlich. Es lag wohl daran, dass der Motorradfahrer bei dem Aufprall doch schwerer verletzt wurde, als zunächst angenommen. Er hatte sich eine Lendenwirbelsäulenverletzung zugezogen, was sich erst Tage nach dem Unfall herausgestellt hatte.
Zudem zeigte sich, dass der zunächst angenommene "minimale Blechschaden" mit 6000 Euro doch erheblich höher ausfiel. "Der gesamte Hinterbau musste ausgetauscht werden", sagte der Fahrer als Zeuge.
Keine bleibenden Schäden
Die Schäden sind inzwischen von der Versicherung beglichen und auch der Fahrer hat keine bleibenden Schäden davon getragen. Einen Strafantrag habe er auch nicht gestellt, sagte er. Für ihn sei die Sache erledigt. Dennoch war der Strafbefehl in der Welt.
Aber nicht lange. "Relativ unaufgeregt", wie schon nach dem Unfall vor Ort, waren sich allen Parteien schnell einig, so dass Richterin Ilka Matthes feststellen konnte: "Das Strafverfolgungsinteresse ist sehr überschaubar." Sie stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Der sichtlich erleichterte Rentner träg nur seine eigenen Kosten.