Nach erneut mehrstündiger Beratung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen, hat der Gemeinderat Mainstockheim am Donnerstagabend den Satzungsbeschluss zum ersten Abschnitt des Baugebiets Wunn II gefasst. Nach Einarbeitung der in der Sitzung beschlossenen geringfügigen Änderungen könnte damit das Baugebiet umgesetzt werden.
Allerdings überreichte der Sprecher der Bürgerinitiative „Pro Mainstockheim“, Werner Siebert, ebenfalls in der Sitzung eine Unterschriftenliste für ein Bürgerbegehren gegen das Baugebiet an Bürgermeister Karl-Dieser Fuchs. Das wird nun von Seiten der Verwaltung auf Zulässigkeit geprüft.
In der Beratung der Anregungen und Bedenken zum Baugebiet wurden die Gräben im Gemeinderat dazu nochmals deutlich. Zwar sprechen sich alle Räte prinzipiell für neue Bauplätze in Mainstockheim aus, doch haben einige Ratsmitglieder, vor allem Julia Ebenhöh und Peter Brandner, Probleme mit der Art der Umsetzung. So bemängeln sie die ihrer Meinung nach fehlende oder zumindest mangelhafte zum Bebauungsplanverfahren gleichzeitig stattfindende Diskussion über eine Entwicklung des Altortes. Dazu gehöre zwingend die Erstellung eines Leerstandskatasters. In Mainstockheim wird aber immer noch über die Definition „Leerstand“ gestritten. Darüber hinaus fehlt den beiden eine Folgekostenrechnung für das neue Baugebiet.
Bedenken, die laut Fuchs aber nicht durch die Verweigerung eines Baugebiets gelöst werden könnten. Für Günter Voit erweckt die Diskussion gar den Eindruck nach Außen, dass „Mainstockheim bald zusammenfalle“.
170 Unterschriften gegen das Baugebiet hat die Bürgerinitiative „Pro Mainstockheim“ gesammelt und am Donnerstag an den Bürgermeister übergeben. Die Unterschriften sind nicht auf einer Liste verzeichnet, sondern jeweils auf einem Flyer gegeben. Auf dem Flyer fragen die Initiatoren des Begehrens: „Sind Sie dafür, dass ein Planungsstopp für das Baugebiet Wunn II erreicht wird?“
Nun ist es an der Verwaltung, die eingereichten Unterschriften und den Antrag selber auf Zulässigkeit zu prüfen. Nach Aussagen des Bürgermeisters wird auch die Rechtsaufsicht am Landratsamt in das Verfahren mit einbezogen. Innerhalb von vier Wochen muss diese Prüfung abgeschlossen sein und der Gemeinderat grundsätzlich über die Zulassung des Begehrens entscheiden. Ist dies gegeben, kann der Gemeinderat das Begehren auch selbst als Beschluss übernehmen, was aber in Mainstockheim kaum der Fall sein dürfte. Ansonsten ist innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit ein Bürgerentscheid über die Frage im Begehren durchzuführen.