Flugzeuge am Himmel über Kitzingen sind nichts Außergewöhnliches, vor allem, wenn man aus einer Generation stammt, die noch mit dem US-Militär in der Stadt aufgewachsen ist. Der Mann, der am Freitag unvermittelt in der Redaktion steht, hat diese Zeit hautnah miterlebt. Täglich kreisten die Militärmaschinen über seinem Haus im Kitzinger Winterleitenweg. Doch über den Flieger, der am Mittwochmorgen seine Bahn am Himmel zog, hat nicht nur er sich gewundert.
Auch viele andere sahen die große Maschine, wie sie tief über der Stadt in Richtung Westen schwebte. Die vier Propellertriebwerke hinterließen dunkle Streifen am diesigen Horizont. Was hatte es mit dem Flugzeug auf sich? Woher kam es, und warum flog es so tief?
Die Bundeswehr bestätigt den Flug eines Airbus A400M
Eine Nachfrage beim Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln bringt Aufklärung. Demnach handelte es sich bei der Maschine um ein Transportflugzeug der Bundeswehr vom Typ Airbus A400M. Der propellergetriebene Flieger gehört zum Lufttransportgeschwader 62 und war an diesem Tag vom Heimatflugplatz in Wunstorf gestartet.

"Gegen 10.50 Uhr flog es in einer Höhe von 3839 Fuß (circa 1170 Meter) über Grund und in einer Entfernung von 4,6 Nautischen Meilen (circa 8,5 Kilometer) östlich an der Stadtmitte von Kitzingen vorbei", teilt ein Sprecher des Luftfahrtamtes mit. Unterwegs war die Maschine zum südwestlich gelegenen Flugplatz Giebelstadt, um dort Fallschirmspringer aufzunehmen. Den Angaben zufolge lag dem Flug ein Einsatz zugrunde, der im Rahmen einer Fallschirmsprungübung durchgeführt wurde.
Für Bundeswehr-Flugzeuge gilt hierzulande eine Mindesthöhe
Grundsätzlich, so heißt es aus Köln, sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. Ziel ist es, die Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Für Transportflugzeuge gilt dabei eine Mindesthöhe von 500 Fuß (circa 150 Meter) über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist eine Mindesthöhe von 2000 Fuß (circa 600 Meter) über Grund einzuhalten.
"Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik", so das Amt, "setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen."