Nachdem die Bayerische Staatsregierung zum 2. April nahezu sämtliche Coronabeschränkungen aufgehoben hat, gelten für die Stadt Kitzingen mit allen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen ab Montag, 4. April, mit Blick auf die weiterhin hohe Inzidenz im Landkreis Kitzingen folgende Regeln, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht.
- Es bleibt zunächst bei der Maskenpflicht für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als Maskenstandard wird mindestens eine medizinische Maske festgelegt.
- Der 3G-Nachweis fällt weg. Somit können Besucherinnen und Besucher unabhängig vom Impf- bzw. Genesenstatus wieder ihre Amtsgeschäfte bei der Stadt Kitzingen erledigen. Die Verwaltungseinrichtungen (Rathaus, Bauamt, Rechts- und Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt) bleiben trotzdem weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen, können aber jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden.
- Für das Einwohnermeldeamt möge das Terminvergabetool auf der städtischen Homepage (https://kitzingen.communicetime.de/terminbuchung/) genutzt werden.
Ansonsten erreichen Sie uns wie folgt:
Fund- und Gewerbeamt: Tel.: (09321) 203103 oder -203104, E-Mail: sicherheit@stadt-kitzingen.de
Standesamt: Tel.: (09321) 203202, E-Mail: standesamt@stadt-kitzingen.de
Einwohnermeldeamt: Tel.: (09321) 20-3300, E-Mail: ewo@stadt-kitzingen.de
Steuerverwaltung: Tel.: (09321) 202202 oder -20-2203, E-Mail: steuer@stadt-kitzingen.de
Stadtkasse: Tel.: (09321) 202102 oder -202106
Bauamt: Tel.: (09321) 206402.