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KITZINGEN: Eine Wasseruhr mit Rückwärtsgang

KITZINGEN

Eine Wasseruhr mit Rückwärtsgang

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    Ein Jahr lang die Wasserrechnung nicht zahlen zu müssen – das klingt zu schön, um wahr zu sein. Für einen 50-jährigen Frührentner aus dem Landkreis Kitzingen erfüllte sich dieser Traum durch eine ziemlich dreiste Gaunerei, die jetzt am Kitzinger Amtsgericht vor Strafrichter Marc Betz verhandelt wurde.

    Es war an einem Samstag im März 2010, als sich der Mann auf den Weg in seinen Keller machte – mit einer besonderen Schlaumeier-Idee. Er löste zunächst die Plombe an seiner Wasseruhr, baute diese sodann aus – und verkehrt herum wieder ein. Was zur Folge hatte, dass der Zähler nunmehr rückwärts lief.

    Ein Jahr später. Der Wasserwart der Gemeinde schaut vorbei, um mal wieder den Zählerstand abzulesen. Wenig später, als die Rechnung am Computer geschrieben werden soll, traut die Sachbearbeiterin ihren Augen kaum. Was sie da sieht, kann gar nicht sein: Gegenüber den Vorjahres sind die Verbrauchszahlen gesunken – ein absolutes Unding.

    Also marschierte der alarmierte Wasserwart wieder los, um der seltsamen Sache auf den Grund zu gehen. Diesmal, beim genaueren Hinsehen, fliegt die Manipulation auf. Um die 780 Euro, so wird später hochgerechnet, hat der 50-Jährige durch den Bauerntrick gespart.

    Vor dem Kitzinger Strafrichter versucht der Angeklagte, die Wasseruhr mit Rückwärtsgang wie ein Missgeschick aussehen zu lassen. Seine Argumentation geht so: Seinerzeit habe er eine Firma beauftragt, den Wasserkanal mit einer Spirale freizumachen. Dabei sei die Wasseruhr scheinbar beschädigt worden und habe stark getropft. Weil Wochenende war, habe er selber eine neue Dichtung eingebaut und dabei scheinbar übersehen, dass ihm da ein Malheur unterlaufen sei.

    Dass er aber prinzipiell so gar nichts an der Wasseruhr verloren hat, dass es für solche Fälle einen Notdienst gibt und er spätestens am Montag hätte reagieren müssen – das lässt das Gericht an der Aussage des Angeklagten zweifeln. Zumal der Chef der Reinigungsfirma aussagt, dass bei den Arbeiten damals an der Wasseruhr nichts kaputt gegangen sei.

    Der 50-Jährige, der nach eigener Aussage mit 800 Euro im Monat eine Großfamilie über die Runden bringen muss, war schon einmal bei einer Gaunerei erwischt worden: In einem Baumarkt gab er im Jahr 2008 den Schlaumeier und überklebte an einer Ware den Barcode, um statt 32 nur sechs Euro zahlen zu müssen. Geschickt gemacht – aber nicht geschickt genug. Denn die Sache flog auf und statt der erhofften Ersparnis von 26 Euro gab es eine Geldstrafe über 1050 Euro (70 Tagessätze zu je 15 Euro).

    Diesmal wird es um einiges heftiger. Die laut Staatsanwaltschaft „bewusst falsch eingebaute Wasseruhr“ schlägt mit 2250 Euro (90 Tagessätze zu je 25 Euro) zu Buche. Dazu kommt die Nachzahlung für das „kostenlose“ Wasser, für das bisher erst 320 Euro gezahlt wurden.

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