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KITZINGEN: Fachleute in Sachen Trennung

KITZINGEN

Fachleute in Sachen Trennung

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    Er kennt sich bestens aus mit Wertstoffen: Norbert Hering zeigt Lydia Wolbert, in welche Container auf dem Wertstoffhof in der Richthofenstraße sie die mitgebrachten Sachen werfen muss.
    Er kennt sich bestens aus mit Wertstoffen: Norbert Hering zeigt Lydia Wolbert, in welche Container auf dem Wertstoffhof in der Richthofenstraße sie die mitgebrachten Sachen werfen muss. Foto: Foto: DAniela Röllinger

    Norbert Hering sieht es mit einem Blick, als das Auto auf den Hof fährt: Das Kennzeichen passt nicht. Eigentlich müsste KT da stehen. Deshalb muss der Fahrer dem Mitarbeiter der Firma Veolia erst einmal genau erklären, warum er seine Sachen beim Wertstoffhof in der Richthofenstraße abgeben möchte. Denn den dürfen eigentlich nur Bürger des Landkreises Kitzingen nutzen.

    Im Oktober 1984 wurde der Wertstoffhof in Betrieb genommen und ist somit schon seit 30 Jahren Teil eines umfassenden Service-Paketes, das der Landkreis im Bereich Abfallentsorgung geschnürt hat. Nicht nur die Leerung der Tonnen für Restmüll, Biomüll und Papier gehört dazu, sondern auch Problemmüllabfuhr, Sperrmüllabfuhr, Reifensammlung, Foliensammlung, die Abgabe von Grüngut, die Container-Sammelplätze in den Gemeinden, Häckselaktionen – und eben die Abgabestelle in der Richthofenstraße. All diese Angebote kann in Anspruch nehmen, wer die Grundgebühr zahlt – und diese Abfallgebühr hat der Kreistag am Montag zum dritten Mal hintereinander gesenkt. Zusatzgebühren werden nur in wenigen Fällen verlangt, beispielsweise wenn die festgeschriebenen Höchstmengen überschritten werden.

    Es herrscht ein stetes Kommen und Gehen auf dem Hof am Ortsausgang von Kitzingen. Besser: ein stetes An- und Wegfahren. Meist haben die Leute unhandliche, schwere oder viel Fracht dabei, zu Fuß kommt deshalb eigentlich niemand. Auch das fremde Fahrzeug hat allerhand geladen und der Fahrer darf die Sachen letztendlich doch abgeben. Nicht nur, weil der Fahrzeug-Anhänger Kitzinger Kennzeichen hat. Der Mann kann auch belegen, dass er seinem Bruder beim Entrümpeln hilft – und der wohnt im Landkreis.

    15 Chargen plus Sondermüll

    Er sei „das Urgestein am Wertstoffhof“, sagen die Kollegen über Norbert Hering. 42 Jahre Berufserfahrung hat er, seit 13 Jahren ist er am Wertstoffhof. Unzählige Kilometer hat er in dieser Zeit schon zu Fuß zurückgelegt. Früh um 8 Uhr kommt er aufs Gelände, ab 9 Uhr, wenn die ersten Kunden kommen, geht es von einem Container zum anderen, dazwischen zur Anmeldung oder zur Kasse. 15 verschiedene Abfallchargen gibt es auf dem Hof – ohne den Sondermüll. „Da tun die Füße abends schon weh“, sagt der 62-jährige, aber er lacht dabei. Er hat sich daran gewöhnt – genauso wie an die Tatsache, dass es immer wieder mal Leute gibt, die sich aufregen, wenn die Abgabe ihrer Wertstoffe doch etwas kostet. Die Worte, die er dann zu hören bekommt, sind manchmal alles andere als freundlich. „Aber es sind immer dieselben, die meckern“, weiß Hering inzwischen.

    Zwei bis drei Mitarbeiter kümmern sich in der Regel um die Bürger: Einer ist an der Anmeldung, einer weist die Leute an, was in welche Container kommt, einer macht Kasse. Ob die Bürger für die Abgabe etwas zahlen müssen, hängt davon ab, was sie bringen und wie viel sie bringen. Unter anderem Glas, Papier und Metall, Elektro- und Elektronikgeräte, Kartonagen, Kühlgeräte, Problemabfälle, Druckerpatronen, Tonerkartuschen, ausgediente Trommeleinheiten von Druckern oder Kopierern, CDs und DVDs „in haushaltsüblichen Mengen“ können die Landkreisbürger kostenlos abgeben. Für normalen Restmüll und für Bauschutt muss gezahlt werden. Bei Reifen und Papier gibt es eine Mengenbegrenzung, ebenso beim Sperrmüll. „Maximal drei Kubikmeter am Wertstoffhof und zweimal jährlich maximal fünf Kubikmeter bei der Sperrmüll-Straßensammlung sind kostenlos“, erklärt Sandro Schmidt.

    23 Tonnen Problemabfall

    Auch er ist ein „alter Hase“ in seinem Metier. Seit acht Jahren ist Schmidt Fachkraft für Sonderabfall auf dem Wertstoffhof, vorher war er Disponent. Er zeigt auf einen Tisch im Eingangsbereich der Halle, in der die Sonderabfälle gelagert werden. Zwei Stunden hat der Wertstoffhof an diesem Tag erst offen und der Tisch ist schon bis auf den letzten Zentimeter vollgestellt. Farbreste, Lacke, Pestizide, Spülmittel, Weichspüler, Kühlflüssigkeit, Lösungsmittel, Spraydosen, Holzleim, Autowaschmittel stehen dort. Die Materie ist kompliziert, es gibt viele Vorschriften zu beachten. Schmidt sortiert die Gebinde in große Tonnen nach den Stoffen und ihrer Gefährlichkeit. Brennbar und nicht brennbar werden getrennt, ebenso Säuren und Laugen. 23 Tonnen Problemabfall kamen 2013 zusammen.

    Aus dem „genehmigten Sonderabfallzwischenlager“ wird das Material regelmäßig in die Sondermüllverbrennung nach Ebenhausen gebracht. Die Wertstoffe kommen zur Verwertung, anderes wird ins Müllheizkraftwerk gefahren. „Würzburg wird von uns mehrfach täglich bedient“, sagt Betriebsleiter Frank Lohse.

    Unendlich viel darf Veolia auf dem Wertstoffhof nicht annehmen. Auch das Unternehmen selbst muss sich an Jahresvorgaben halten. „Es gibt eine maximale Tonnenzahl für jede Abfallart“, erklärt Lohse. „Die angelieferten Mengen werden monatlich über die übersandten Wiegescheine kontrolliert“, erklärt Dr. Reinhard Weikert von der Abfallberatung des Landkreises Kitzingen. „Auf die Einhaltung der Vorschriften achtet das Personal des Wertstoffhofes, das dazu von uns kontinuierlich geschult wird.“ Zudem gibt es unangemeldete Kontrollbesuche.

    Beim nächsten Auto, das auf dem Hof hält, genügt ein kurzer Blick von Norbert Hering in den Kofferraum. Nichts Problematisches dabei. Lydia Wolbert bringt nur wenige Dinge, darunter einen alten Staubsauger und zwei Plastik-Kisten. Wo die passenden Container stehen, braucht Hering ihr nicht mehr extra zu erklären, sie kennt den Wertstoffhof und kann deshalb innerhalb kürzester Zeit wieder weiter.

    Es gibt allerdings Tage, an denen die Landkreisbürger etwas mehr Zeit mitbringen müssen. „Samstags ist viel los“, sagt Sandro Schmidt. „Und an den Brückentagen.“ Da kommt es schon mal vor, dass sich die Autos nicht nur am Hof, sondern auch auf der Straße bis zur nächsten Kreuzung stauen. Es sind die Tage, an denen Norbert Hering noch mehr Ausdauer braucht.

    Abfallentsorgung und Wertstoffhof

    Sammelstelle: Der Wertstoffhof in der Richthofenstraße ist seit Oktober 1984 in Betrieb. Bürger des Landkreises Kitzingen können dort ihre Wertstoffe abgeben. Pro Jahr kommen etwa 62 000 Anlieferer zum Wertstoffhof.

    Angelieferte Mengen: Im Jahr 2013 wurden am Wertstoffhof 94 Tonnen Metallschrott, 366 Tonnen Papier/Pappe/Kartonagen, 1059 Tonnen Altholz, 1409 Tonnen Sperrmüll, 144 Tonnen Altreifen, 23 Tonnen Problemabfall, vier Tonnen Autobatterien und 493 Tonnen Elektro-/Elektronikgeräte abgegeben. Die abgegebenen Mengen an Verkaufsverpackungen (Kunststoffverpackungen, Dosen, Glas) werden von den Vertragspartnern des Dualen Systems erfasst.

    Weitere Abgabestellen: Neben dem Wertstoffhof in der Richthofenstraße gibt es die Kreisbauschuttdeponie Iphofen für inerten Bauschutt, nicht verwertbaren Bodenaushub und nicht verwertbaren Straßenaufbruch, Einzugsgebiet ist der gesamte Landkreis. Die Bauschuttdeponie Effeldorf nimmt die gleichen Materialien an, Einzugsgebiet sind die Stadt Dettelbach und die Gemeinde Biebelried. Im Kompostwerk Klosterforst werden Grünabfälle angenommen (1 Kubikmeter pro Jahr kostenfrei). In den meisten Gemeinden gibt es Wertstoffsammelstellen für die kostenfreie Annahme von Papierabfällen, elektrischen/elektronischen Kleingeräten, Druckerzubehör, CD, DVD, Blu-ray sowie Metallschrottcontainer.

    Müllgebühr: Zum 1. Januar 2015 wird die Grundgebühr der Abfallentsorgungsgebühr gesenkt. Sie beträgt dann für die 60 Liter Restmülltonne plus 60 Liter Biotonne 64,92 Euro (bisher 72,84 Euro) und für die 120 Liter Restmülltonne plus 120-Liter-Biotonne 129,84 Euro (bisher 145,68 Euro). Wie bisher sind auch künftig zwölf Leerungen der Restabfalltonne und 18 Leerungen der Biotonne inklusive. Auch die Gebühren für die Zusatzentleerungen sinken zum 1. Januar 2015.

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