Die Lehrerin hatte vergangenen Juli eine Nachtschicht eingelegt: Bis früh um 3 Uhr korrigierte sie Arbeiten ihrer Schüler, gegen 6.30 Uhr ging es dann schon wieder aus den Federn. Auf dem Weg zur Arbeit fiel die 32-Jährige zwischen Rimbach und Volkach gleich mehreren Verkehrsteilnehmern unangenehm auf: Die Frau fuhr Schlangenlinien, geriet immer wieder auf die Gegenfahrbahn. Öfter kam sie wohl auch auf das Bankett, was prompt zu der einen oder anderen Staubwolke führte.
Besonders einer Verkehrsteilnehmerin, die in einer Kolonne hinter der Lehrerin fuhr, war die seltsame Fahrweise der Vorderfrau schon länger aufgefallen. Wegen der Schlangenlinien vermutete sie zunächst ein medizinisches Problem. Das was sie da vor sich sah, muss so schlimm gewesen sein, dass die Zeugin zum Handy griff und den Notruf wählte.
So kam es zu einer ungewöhnlichen Konstellation: Die Zeugin schilderte der Polizei live, was da gerade vor ihr passierte. Auch der Beinahe-Unfall in der Nähe der Vogelsburg wurde direkt zur Polizei übertragen. "Oh nein!", rief die Zeugin ins Telefon, als sie den Unfall kommen und ein Unglück sich anbahnen sah: Da war der entgegenkommende Student, da war das erneute Ausscheren der Schlangenlinien-Fahrerin – es sah nach einem schlimmen Zusammenstoß aus.
"Die wird mich doch sehen!"
Der Student, der auf dem Weg nach Würzburg im morgendlichen Berufsverkehr eine kleine Autokolonne anführte, sah das Unglück ebenfalls kommen. Als da jemand auf die Gegenfahrbahn ausscherte, dachte er sich noch: "Die wird mich doch wohl sehen!" Nur: Das entgegenkommende Auto scherte einfach nicht wieder ein, sondern kam im mindestens zu einem guten Drittel auf der falschen Fahrbahn entgegen.
Dem Student blieb nur eines: reaktionsschnell ab in den Graben lenken, damit es nicht kracht. Durch die Kolonnenfahrt war die Geschwindigkeit zum Glück nicht allzu hoch gewesen, weshalb der Ausflug ohne Folgen blieb. Sowohl er als auch sein Auto überstanden das unfreiwillige Ausweichmanöver unbeschadet.
Auch die Beinahe-Unfallfahrerin stoppte, lief zu dem Studenten und entschuldigte sich mit Hinweis, dass sie kaum geschlafen habe. Genau das – die bleierne Müdigkeit – gab sie vor Ort auch gegenüber weiteren Zeugen als Erklärung für ihre Fahrweise an.
Tief stehende Sonne oder Fahruntüchtigkeit?
Jetzt vor Gericht sieht die Sache zunächst ganz anders aus: Dass sie auf die Gegenfahrbahn geraten war, erklärt die Lehrerin nunmehr mit der tief stehenden Sonne an jenem Morgen. Sie sei geblendet worden und habe die Augen nur kurz geschlossen. Dass die Müdigkeit und der berüchtigte Sekundenschlaf die Ursache gewesen sein müssen, will die Angeklagte nicht wahr haben. "Ich fahre immer vernünftig", gibt sie gegenüber dem Gericht an. Außerdem sei sie "ein Nachtmensch", dem spätes Zubettgehen nichts ausmachen.
Erst nach den Zeugenaussagen und einem Vieraugen-Gespräch mit ihrem Verteidiger gibt es ein Einlenken und das Anerkennen dessen, was im Strafbefehl steht: Dass eine "erhebliche Müdigkeit" und somit auch "Fahruntüchigkeit" an jenem Juli-Morgen vorlagen. Die Angeklagte, so hatte es eingangs die Staatsanwaltschaft formuliert, sei "nicht in der Lage gewesen, ein Fahrzeug sicher zu führen".
Fahrverbot in Sommerferien-Länge
Der Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs war damit – wenn auch mit einigem Anlauf und mit Zähneknirschen – eingeräumt. Damit geht es in der Verhandlung am Kitzinger Amtsgericht vor Strafrichterin Patricia Finkenberger nur noch um die Höhe der Strafe. Das Urteil: Die 32-Jährige erhält für die Übermüdungsfahrt eine Geldstrafe über 3200 Euro (40 Tagessätze zu je 80 Euro), zudem muss sie ein Fahrverbot in Kauf nehmen. Das dauert – nicht ganz zufällig den Schulferien entsprechend – genau sechs Wochen.