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Großlangheim: Großlangheimer Abwassergebühr muss angehoben werden

Großlangheim

Großlangheimer Abwassergebühr muss angehoben werden

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    Die Bauvoranfrage für ein Windkraftrad lag dem Großlangheimer Marktgemeinderat in der Sitzung am Dienstagabend vor. Ein ähnliches steht schon im Dorf in der Sängergasse.
    Die Bauvoranfrage für ein Windkraftrad lag dem Großlangheimer Marktgemeinderat in der Sitzung am Dienstagabend vor. Ein ähnliches steht schon im Dorf in der Sängergasse. Foto: Winfried Worschech

    Für die Marktgemeinde Großlangheim wurde eine Neufestsetzung der Abwassergebühr ab dem 1. Januar 2025 notwendig. Die traf der Marktgemeinderat einstimmig in der Sitzung am Dienstagabend.

    Sie besagt, dass die Abwassergebühr für das Schmutzwasser von bisher 1,37 Euro pro Kubikmeter auf 2,27 Euro angehoben werden muss. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 13 Cent pro Kubik auf 20 Cent. Die zugrundeliegende Kalkulation für den Zeitraum von vier Jahren wurde vom Büro Schulte/Röder durchgeführt. Bürgermeister Peter Sterk sagte dazu, dass es innerhalb dieses mehrjährigen Kalkulationszeitraums immer Schwankungen in der Kostenrechnung geben werde, ohne dass die Kostendeckung insgesamt in Frage gestellt werden müsse.

    Zur Form der Kalkulation sei festzustellen, dass die nunmehr aktualisierten Berechnungen keine "förmliche Betriebsabrechnung" darstellen würden, sondern eine "überschaubare Darstellung der bisherigen und künftigen Einnahmen und Ausgaben" gefertigt wurde. Aus ihr lasse sich dann der jeweilige Deckungsgrad nachvollziehen und ableiten. Eventuelle Fehlbeträge oder Überschüsse aus dem Kalkulationszeitraum müssen im nächsten Zeitraum übernommen werden. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird zudem jährlich aktualisiert.

    Als Ursachen für besagte Erhöhung der Abwassergebühr nannte der Bürgermeister die gestiegene Abwassermenge und den Anstieg der kalkulatorischen Kosten, welche der Gemeinde zur langfristigen Refinanzierung dienen, "zum Beispiel für den Zulaufkanal". Im Falle des Abwasserkanals zur Kitzinger Kläranlage könne zudem nicht alles über die schon ergangenen Bescheide abgerechnet werden. Im Vergleich mit den Nachbargemeinden liege man mit dem neuen Betrag von 2,27 Euro beim Schmutzwasser noch günstig. "Es geht nicht anders", lautete der Tenor der Beiträge der Ratsrunde zum Anstieg des Abwasserpreises.

    Dem Rat lag die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Windkraftrades mit einer Gesamthöhe von zehn Metern am Westrand der Ortschaft neben der Straße nach Kitzingen auf der Flurnummer 465 vor. Ein ähnliches steht nach Aussage von Bürgermeister Sterk schon auf dem Anwesen am Ende der Sängergasse. Das Vorhaben wurde einstimmig befürwortet.

    Keine Einwände gab es zur Aufstellung des Kitzinger Bebauungsplans Nr. 107 "Einzelhandelszentrum Marshall Heights" mit 54. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zum Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage in der Leisten" mit 52. Änderung des FNP, da Großlangheimer Belange nicht berührt werden. Ebenfalls keine Einwände hatte das Ratskollegium bezüglich der 6. Änderung des FNP der Gemeinde Rödelsee und deren Bebauungsplänen "Mischgebiet im Schlossgrund" und "Wohngebiet im Schlossgrund".

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