Die Corona-Pandemie hat Heiratswillige in Kitzingen zeitweilig vor die Qual der Wahl gestellt. Als das Virus besonders stark grassierte, durften Paare zur standesamtlichen Trauung gerade mal eine Handvoll Leute mitbringen. „Sie mussten sich entscheiden: Nehme ich den Fotografen mit oder doch lieber die Eltern?“, erklärte Tobias Volk nun im Kitzinger Stadtrat das Dilemma. Freie Wähler, UsW, Pro KT, Bayernpartei und die parteilose Bürgermeisterin Astrid Glos haben deshalb in der jüngsten Sitzung einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der es ermöglichen soll, auch außerhalb des Standesamtes zu heiraten, etwa auf dem Stadtbalkon, der Alten Mainbrücke, im Rosengarten oder auf der Mondseeinsel.

Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis nicht so leicht umzusetzen. Die standesamtliche Trauung gilt in Deutschland als „hoheitlicher Akt“. Der Vollzug ist im Personenstandsgesetz geregelt. Unter Paragraf 14 heißt es: „Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.“ Was unter dieser „würdigen Form“ zu verstehen ist, regelt das Gesetz ebenfalls verbindlich.
Trauorte müssen gewidmet und vor Störungen sicher sein
So müssen Orte, an denen standesamtliche Trauungen stattfinden, vom Stadtrat offiziell gewidmet und „rechtssicher“ gestaltet sein. Das heißt: Ein solcher Ort muss weiträumig abgesperrt werden, da die „Amtshandlung“ nicht durch mögliche Störungen gefährdet sein und weder optisch noch akustisch von der Öffentlichkeit verfolgt werden dürfe. Darauf verwies die städtische Rechtsdirektorin Susanne Schmöger.

Sie bekomme „größte Bauchschmerzen“, sagte Brigitte Endres-Paul (SPD) mit Blick auf den Antrag und die hohen Datenschutzauflagen. Nicht auszudenken, wenn Bilder einer Trauung unerwünscht auf Facebook auftauchten. Sie blieb die einsame Mahnerin. Andere wie Tobias Volk (FW/FBW) sprachen von einem „längst überfälligen Schritt“. Walter Vierrether (Pro KT), ehemaliger Tourismuschef der Stadt, sagte, es sei „unbegreiflich“, dass Kitzingen bisher keine Trauungen außerhalb des Trausaals anbiete. „Wenn eine kleine Gemeinde Hochzeiten auf der Fähre steuern kann, sollten wir das als Große Kreisstadt auch hinbekommen“, sagte er.
In Fahr, Nordheim, Albertshofen und Mainstockheim können sich Heiratswillige tatsächlich schon seit Jahren auf der Mainfähre das Ja-Wort geben. In Rödelsee ist der Ringetausch im Schloss oder auf dem Schwanberg möglich, in Großlangheim auf der Ruine des Wasserschlosses.
Die Standesbeamten sind gegen Trauungen in der Natur
Die drei Kitzinger Standesbeamten haben sich laut Verwaltung zwar „ausdrücklich gegen die Widmung neuer Trauorte“ ausgesprochen, vor allem gegen Orte unter freiem Himmel. Sie rechnen mit „nachteiligen Auswirkungen auf den laufenden Standesamtsbetrieb“. Das hinderte den Stadtrat aber nicht, mit 27 zu zwei Stimmen für die Öffnung der Trauzeremonie an anderen Orten zu stimmen. Die Regelung gilt ohnehin nur für standesamtliche Hochzeiten, bei kirchlichen Trauungen können Paare – wenn Pfarrer oder Pfarrerin mitspielen – schon seit geraumer Zeit eigene Plätze wählen.
In Kitzingen will man sich zunächst auf zwei besondere Orte beschränken; welche das sein werden, soll nun die Verwaltung prüfen. Der Falterturm scheidet dafür übrigens aus. Tatsächlich war das Wahrzeichen der Stadt laut Rechtsdirektorin Schmöger vor Jahren als Trauort im Gespräch. Dann hieß es: aus Brandschutzgründen nicht möglich.