Ausschlaggebend für seinen Rückzieher in quasi letzter Minute waren bauliche Auflagen für einen Zaun um das Grundstück.
Taubert gefrustet
Der Frust in Tauberts Stimme ist unüberhörbar: „Ich werde nicht umziehen“, sagte der Hundetrainer und -züchter am Dienstag. Nach fast einem Dreivierteljahr Ringen um die Genehmigung seines Bauantrags haben ihn die „so hohen Auflagen“ für den Zaun ums Grundstück endgültig umgeworfen: 15 000 Euro als Sicherheitsleistung und der Anschluss des rund 200 Meter entfernten Hofs an die Ortskanalisation waren ihm schlicht zu viel Geld.
Konsequenz: Taubert bleibt weiter mit seiner Hunde- und Behindertenhundeschule in Schwebheim (Landkreis Schweinfurt). Und das trotz der Genehmigung des Landratsamts, das den Umbau und die Nutzungsänderung des Gehöfts am Järkendorfer Ortsrand abgesegnet hatte. Der 44-Jährige bleibt bei seinem Nein, obwohl das Landratsamt einen Fehler im eigenen Bescheid zugibt und ansonsten auch Entgegenkommen signalisiert.
Kanalanschluss für Zaun ist Unsinn
Klar für Bernd Schlör, Abteilungsleiter Baurecht am Kitzinger Landratsamt: Der geforderte Kanalanschluss für den Zaun ist Unsinn, versehentlich im Bescheid gelandet. Einen Kanal oder eine Kleinkläranlage brauche nur die Hundeschule. Eine andere Sache ist die Sicherheitsleistung. Die sei ein Muss. Schließlich sei ein Zaun für eine Hundeschule im Außenbereich – da nicht der Landwirtschaft zugehörig – nicht privilegiert und müsse nach einer Aufgabe dieser Nutzung abgerissen werden. Damit das auch garantiert passiert, werde das Geld einbehalten. Ob allerdings stolze 15 000 Euro, wie im Bescheid angegeben, als Sicherheitsleistung nötig sind, sei Verhandlungssache: Taubert „hätte einfach mal anrufen können“, so Schlör. Dazu hatte der wohl keine Lust mehr, angenervt von Problemen seit der ersten Bauvoranfrage. Weil Taubert bis zu 20 Hunde auf dem Hof – nachts in einer Halle, tagsüber im Freien – halten wollte, stieß er auf Widerstand. Ende Februar lehnte der Stadtrat die Umnutzung des Aussiedlerhofs erstmalig ab. Möglicherweise auch unter dem Eindruck einer Unterschriftenliste im Ort, die angeblich 70 Prozent der Haushalte unterschrieben hatten: wegen möglichem Hundegebell.
Landratsamt sprach Machtwort
Das Stadtrats-Nein stand auf wackligen Füßen: Das Landratsamt erklärte Tauberts Pläne bei einer „vorläufigen Prüfung“ für genehmigungsfähig und schloss übermäßige Belastungen für die Bürger aus. Das hielt den Stadtrat aber nicht davon ab, noch zwei Mal sein gemeindliches Einvernehmen zu verweigern. Weil dem rätlichen Widerstand offensichtlich die rechtliche Basis fehlte, sprach das Landratsamt Ende Juni ein Machtwort und genehmigte den Bauantrag – der jetzt allerdings Altpapier ist.