Soll sich der Markt Rüdenhausen einen Kühlanhänger für Veranstaltungen kaufen? Über diese Frage debattierten die Gemeinderäte in ihrer Sitzung. Anlass war ein Antrag, den Tobias Maier für die örtlichen Vereine schriftlich an die Kommune gestellt hatte. Nach längerem Für und Wider war sich das Gremium einig: Der Markt selbst werde den Hänger nicht anschaffen, da einige Gründe dagegen sprächen. Stattdessen solle einer der örtlichen Vereine das Gefährt kaufen, die Kommune würde sich daran, wie auch an den laufenden Kosten, beteiligen.
Bürgermeister Gerhard Ackermann hatte zunächst den Sachverhalt vorgetragen. Bei einer Besprechung der örtlichen Vereine sei der Wunsch zur Anschaffung aufgekommen. Der Hänger könnte für die Feste genutzt, wie auch für private Veranstaltungen, vermietet werden, so die Idee.
Die Kosten lägen bei rund 9000 Euro für den Kauf. Als Miete verlangen Firmen rund 200 Euro Gebühr, in etwa sieben Jahren hätte sich die Investition amortisiert für die Gemeinde, hieß es.
Von Seiten der Verwaltung wurde unter anderem mitgeteilt, die Anschaffung des Kühlanhängers müsse "in erster Linie dem öffentlichen Zweck dienen". Würde der Markt das Gefährt vermieten, wäre die Einnahme steuerpflichtig. Den Anhänger ohne Gebühr auf Spendenbasis abzugeben, "ist nicht zulässig", trug Bürgermeister Ackermann vor. Zudem dürfe die Gemeinde ihr Vermögen nicht unentgeltlich überlassen.
Ein Gemeinderat hatte sich bei Getränkehändlern nach Preisen erkundigt, dort hieß es, dass 117 Euro brutto verlangt würden. Zusätzlich kämen laufende Kosten, wie Versicherung, TÜV, Wartung und Zeitaufwand hinzu. Zu bedenken wurde gegeben, dass manche Vereine größere Kühlschränke besitzen, die sie bei Festen verwenden.
Nicht nur der Zweite Bürgermeister Karl-Heinz Rebitzer sah "Hemmnisse, dass wir nicht als Vermieter auftreten dürfen", als klaren Nachteil. Christian Neubert gab zu bedenken, dass sich die Gemeinde als Besitzer auch um die Pflege kümmern müsse. Das alles sprach aus Sicht der Kommune dagegen, sodass der Antrag abgelehnt wurde.