Es ist Anfang Dezember 2018, als früh um 7 Uhr die Polizei bei dem 47-Jährigen anklopft. Die folgende Hausdurchsuchung hat ein Ziel: Es geht um das Notebook des Mannes. Die Beamten sind sich sicher: Auf dem Rechner werden sich Kinderpornos finden. In den sozialen Netzwerken war der Mann zuvor der in Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime aufgefallen, als er auf Facebook das Bild einer nackten Zwölfjährigen hochlud - "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung", wie es in der Anklageschrift heißt.
Einen Monat vor der Hausdurchsuchung hatte der geschiedene Mann zudem angefangen, Mails zu verschicken, die gespickt waren mit Kinderporno-Videos. Darin tauchen teilweise missbrauchte Sechsjährige auf. Das alles ist so unfassbar, dass selbst der Verteidiger des 47-Jährigen sich weigerte, einen Blick auf das Grauen zu werfen. Die Kitzinger Strafrichterin Patricia Finkenberger wird später in der Verhandlung gegen den Kinderporno-Besitzer das richtige Wort für die Bilder und Filme finden: "ekelhaft".
Auf dem Rechner des Mannes fand sich genau das, was die Polizei vermutet hatte: eine Sammlung der unappetitlichsten Art – 24 Bilddateien und 274 Videodateien, die sexuelle Handlungen Erwachsener an Mädchen und Jungen unter 14 Jahren zeigen. Dazu 15 Bilddateien und 47 Videodateien, die Kinder "in sexuell aufreizenden Posen" darstellen, so die Anklage. Alles in allem um die acht Stunden Filmmaterial.
"Es gibt keine Rechtfertigung"
Vor Gericht räumt der Mann ein, was nicht zu bestreiten ist. Er habe "keine Rechtfertigung dafür", betont der Angeklagte und stellt auf den "Reiz des Verbotenen" ab, der seine Sammelleidenschaft geweckt habe. Und, das ist ihm wichtig zu betonen: Er habe "keine pädophilen Neigungen". Ekelbilder als Hobby? Ob er denn hier so gar kein Problem bei sich sehe, will das Gericht wissen. Der 47-Jährige schüttelt vehement den Kopf. Die Sache sei ihm "unbegreiflich".
Unbegreiflich – den Ball nimmt die Staatsanwaltschaft auf. Und kommt mit einer klaren Forderung um die Ecke: zwei Jahre Freiheitsstrafe, keine Bewährung. Der Verteidiger spricht dagegen von Reue, von einem intakten Umfeld des zweifachen Vaters und davon, dass ein eineinhalbjähriges Ermittlungsverfahren seinen Mandanten "sehr mitgenommen" habe.
Gibt es Therapiebedarf?
Das Urteil besteht schließlich aus drei Teilen: Zum einen setzt es 18 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zum anderen muss der Mann 1000 Euro an die Kitzinger Lebenshilfe zahlen. Und schließlich – Stichwort "unbegreiflich" – muss der 47-Jährige in einer sexualtherapeutischen Beratungsstelle innerhalb der nächsten drei Monate klären lassen, ob statt der vorgetragenen Sammelleidenschaft nicht doch ein handfester Therapiebedarf vorliegt.