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Kitzingen: Kirchenasyl-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Urteil nicht hin

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Kirchenasyl-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Urteil nicht hin

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    Die Pforte der Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, musste sich ein Mönch vor Gericht verantworten. Jetzt steht fest: Es gibt eine Fortsetzung.
    Die Pforte der Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, musste sich ein Mönch vor Gericht verantworten. Jetzt steht fest: Es gibt eine Fortsetzung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" hatte sich ein Mönch der Abtei Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen) am Montag vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten müssen. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Damit wurden neben dem Kirchenasyl zugleich die Gewissens- und die Glaubensfreiheit des Ordensbruders gestärkt. In dem konkreten Fall war es um einen jungen Mann aus dem Gazastreifen gegangen, der eigentlich nach Rumänen abgeschoben werden sollte. Durch das Kirchenasyl wurde dies verhindert.

    In einer Stellungnahme des Klosters zeigte sich der freigesprochene Bruder Abraham froh über das Urteil. Er sei dankbar für die breite Solidarität und Unterstützung im Vorfeld des Prozesses durch seine Mitbrüder sowie "andere Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche".  Für seinen Abt Michael Reepen war diese Unterstützung selbstverständlich: "Bei der Aufnahme von Flüchtlingen, nicht nur beim Kirchenasyl, geht es um die Werte des Glaubens und den gelebten Glauben. Wo Menschen in Not sind, muss ihnen aus unserer christlichen Verantwortung heraus geholfen werden."  

    Abtei hat Integrationspreis des Landkreises erhalten 

    In der Stellungnahme der Abtei Münsterschwarzach heißt es zudem, dass man seit Dezember 2014 dezentrale Aufnahmestelle für Geflüchtete sei. Das Kloster arbeitet hier eng mit den Behörden des Landratsamtes Kitzingen zusammen. Mit einem Team aus Ehrenamtlichen wie Mitbrüdern kümmere sich Bruder Abraham um Behördengänge und Deutschkurse, und er helfe bei der Suche nach Arbeit und Ausbildungsplätzen. Für diese Arbeit hatte das Kloster auch vor drei Jahren den Integrationspreis des Landkreises verliehen bekommen.

    Rechtskräftig ist das Kitzinger Urteil nicht. Wie der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Anfrage mitteilte, hat seine Behörde "Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Kitzingen eingelegt". Ob es dabei um Berufung oder Revision geht, hänge dabei ganz maßgeblich von der Urteilsbegründung des Gerichts ab, betonte Seebach.

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