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Landkreis Kitzingen: Kitzinger BRK darf Impfampullen nicht bis zum Rest aufbrauchen

Landkreis Kitzingen

Kitzinger BRK darf Impfampullen nicht bis zum Rest aufbrauchen

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    Das BRK hat in seinem Impfzentrum in Kitzingen zum Teil sieben statt sechs Impfdosen aus einem Impffläschen entnehmen und verimpfen können. Doch obwohl das technisch möglich ist, stellt das BRK aus Haftungsgründen diese Praxis ein.
    Das BRK hat in seinem Impfzentrum in Kitzingen zum Teil sieben statt sechs Impfdosen aus einem Impffläschen entnehmen und verimpfen können. Doch obwohl das technisch möglich ist, stellt das BRK aus Haftungsgründen diese Praxis ein. Foto: Felix Wallström/BRK

    Eigentlich eine gute Idee: Das BRK hat in seinem Corona-Impfzentrum in Kitzingen festgestellt, dass es bei vielen Impfampullen möglich ist, sieben Impfdosen statt wie angegeben sechs herauszuziehen. Folglich haben manche Impfärzte das auch in der Praxis so gehandhabt, wie BRK-Kreisgeschäftsführer Felix Wallström auf Anfrage bestätigt.

    Immerhin konnte damit die Zahl der Impflinge deutlich gesteigert werden. Und das, ohne dass verschiedene Ampullen gemischt oder gar gestreckt wurden. "In der Hälfte bis zwei Dritteln der Impfampullen ist mehr Impfstoff enthalten als angegeben", schildert Wallström die Erfahrung. Der Hersteller übererfülle regelmäßig die vorgegebene Menge, damit die Entnahme der garantierten sechs Impfdosen auch wirklich sichergestellt sei. Da das BRK überdies über besonders fein dosierbare Spritzen verfüge, die auf weniger als einen Milliliter genau gefüllt werden könnten, sei es in der Praxis für einen Teil des Impfpersonals kein Problem gewesen, sieben Dosen aus einem Fläschchen zu gewinnen.

    Regierung rät dem BRK aus Haftungsgründen ab

    So war es bis vor wenige Tage. Denn das BRK handelte nur zwischen dem 6. Februar und dem 1. März so. Inzwischen hat es diese Praxis wieder eingestellt. Der Grund: Der Freistaat übernimmt keine Haftung dafür. Auf Anfrage teilte die Regierung von Unterfranken nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen mit, dass die Herstellerangaben und die Zulassung beinhalten, dass sechs Dosen aus einer Impfampulle entnehmbar sind. Folglich habe die Regierung dem BRK von seinem Handeln abgeraten, sonst seien die Ärzte in der Haftung. Dem ist das BRK gefolgt.

    "Wir wollten unseren Ärzten das Haftungsrisiko nicht auferlegen", erklärt Wallström den Rückzieher. Letztlich wäre der BRK-Verband selbst in der Haftung. Dennoch findet es Wallström bedauerlich, weil nun dringend benötigter Impfstoff ungenutzt bleibt. In machen Bundesländern sei es offiziell erlaubt, eine siebte Dosis zu ziehen, wenn sie alle aus demselben Impffläschchen stammen. Diesen Pragmatismus wünscht sich der BRK-Geschäftsführer auch in Bayern.

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